Prozess um tödliche Explosion auf BASF-Gelände in Ludwigshafen gestartet

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Deutschland,

Weil er bei Schweissarbeiten das falsche Rohr angeschnitten und dadurch mehrere Explosionen verursacht haben soll, steht seit Dienstag der 64-Jährige Andrija K. vor dem Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz.

Brand nach Explosion bei BASF
Brand nach Explosion bei BASF - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Angeklagter K. will sich im Verlauf des Verfahrens äussern.

Bei dem Unglück kamen auf dem Betriebsgelände der BASF in Ludwigshafen im Oktober 2016 fünf Menschen ums Leben, 44 weitere wurden verletzt. Angeklagt ist K. wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.

Oberstaatsanwalt Dieter Zehe warf K. in der Anklage vor, als Schweisser eines Subunternehmens auf dem Werksgelände an einem mit Gasgemisch gefüllten Rohr mit einem Trennschleifer einen Schnitt gesetzt haben. Dabei habe er aus Unachtsamkeit das falsche Rohr angeschnitten. Beide Rohre lagen direkt nebeneinander.

Die durch den Schnitt entstandenen Funken hätten das Gas in Brand gesetzt und in der Folge zu mehreren Explosionen auf dem Gelände geführt. Neben dem angeschnittenen Rohr seien auch weitere Leitungen beschädigt und zerstört worden. Einige seien durch die Explosionen aus ihren Verankerungen gerissen worden. K. hätte laut Zehe erkennen müssen, dass er den Trennschleifer an einer nicht gesicherten Stelle angesetzt habe.

Die Anklage wirft K. zudem vor, wesentliche Teile des Ludwigshafener Nordhafens, ein Gelände der BASF, beschädigt zu haben. Die unmittelbaren Schäden aus dem Unglück bezifferte Zehe auf drei Millionen Euro. Jedoch seien die Folgeschäden unter anderem durch Betriebsausfälle mindestens 500 Millionen Euro hoch.

Bei dem Unglück kamen vier Feuerwehrleute und ein Matrose eines Tankmotorschiffs ums Leben. Der Matrose wurde laut Zehe von der Wucht der Explosionen in den Rhein geschleudert. Seine Leiche wurde erst zwei Tage später im Hafenbecken gefunden. 44 weitere Menschen wurden verletzt, mehrere von ihnen schwer.

K. sagte im Prozess aus, dass er sich nicht wie geplant am Dienstag zu den Vorwürfen äussern werde, sondern erst im Laufe des Verfahrens. Kritik an dieser Entscheidung kam von Alexander Klein, Sprecher der Nebenkläger. Für seine Mandanten, die Eltern eines ums Leben gekommenen Feuerwehrmanns, sei es «wünschenswert» gewesen, wenn K. sich wie geplant geäussert hätte.

Klein sieht über den Prozess gegen K. hinaus eine «moralische Mitschuld der BASF». Nach dem Unfall 2016 habe das Unternehmen die Kennzeichnung an den Rohren verbessert, damit es zu keiner Verwechslung dieser Art mehr kommen könne. Dies deute darauf hin, dass die Kennzeichnung am Tag des Unglücks schlechter gewesen sei.

Der 64-Jährige K. wurde bei dem Unglück selbst schwer verletzt, er erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Wegen psychischer Probleme sei er nicht mehr arbeitsfähig. Er bedaure den Vorfall, könne sich aber nicht mehr an den genauen Hergang erinnern, sagte Gerichtssprecher Christian Bruns am Dienstag.

Es sei kompliziert festzustellen, was tatsächlich passiert sei, führte Bruns aus. Im Prozess sind neben 42 Zeugen auch zehn Sachverständige geladen. Durch die technischen Sachverständigen sollen die Reihenfolge der Explosionen und ihre Ursachen rekonstruiert werden. Ein Urteil soll im März fallen.

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