Presserat fordert besseren Schutz für Journalisten auf Demos

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Deutschland,

Eine grosse Kundgebung kann schnell unübersichtlich und die Stimmung aggressiv werden. Journalisten und Polizisten stehen mittendrin und müssen sich auf ihre Arbeit konzentrieren. Die Zusammenarbeit beider Seiten muss dabei besser werden, fordert der Deutsche Presserat.

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Ein Fotoreporter. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Presserat fordert von der Polizei mehr Schutz für Berichterstatter auf Demonstrationen.

«Es ist höchste Zeit, dass Journalistinnen und Journalisten bei Demonstrationen und Grossveranstaltungen besser geschützt werden und ungehindert arbeiten können», sagte der Sprecher des Gremiums, Sascha Borowski. Auch Gewerkschaften beklagen schon länger Angriffe von Demo-Teilnehmern auf Journalisten. Zudem registrieren sie immer wieder Behinderungen der Medien durch die Polizei.

Der Presserat legte den Innenministern nun einen Entwurf zu Verhaltensgrundsätzen vor, die das Verhältnis zwischen Polizei und Journalisten regeln. Das Gremium will erreichen, dass das Thema bei der Innenministerkonferenz ab 9. Dezember auf die Tagesordnung kommt. Die bisherigen, zwischen beiden Seiten vereinbarten Regeln stammen aus dem Jahr 1993. Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien.

Der Chef der Innenministerkonferenz und Innenminister Thüringens, Georg Maier (SPD), sagte unlängst der Deutschen Presse-Agentur zum Treffen mit seinen Länderkollegen: Man werde auch über Angriffe auf Journalisten und Polizisten bei Demonstrationen sprechen. «Beide sind Institutionen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Angriffe auf Journalisten und Polizisten sind völlig inakzeptabel.»

Der Entwurf für neue Regeln soll aus Sicht des Presserats bewirken, dass bei der Polizei ein stärkeres Bewusstsein für den Schutzanspruch und den Informationsauftrag der Medien entsteht. Dieser Punkt sollte demnach stärker in der Aus- und Weiterbildung verankert werden. Journalisten sollen sich im Gegenzug verpflichten, Sicherheitskräfte nicht zu behindern und den Kontakt zur Polizei zu suchen.

In dem Entwurf steht zum Beispiel: «Bei entsprechender Einsatzlage sind Sicherheitskonzepte zu schaffen, die den persönlichen Schutz der Medienschaffenden vor Bedrohung und körperlichen Angriffen gewährleisten, die freie Berichterstattung sichern und zugleich die Bewegungsfreiheit von Medienschaffenden garantieren.»

Die Regeln hat der Deutsche Presserat mit den Verbänden der Zeitungsverleger (BDZV), der Zeitschriftenverleger (VDZ), den Gewerkschaften Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union bei Verdi, Deutscher Journalisten-Verband, ARD, ZDF, Deutschlandradio und dem Verband Privater Medien (Vaunet) erarbeitet.

Das Papier baut auf Verhaltensgrundsätzen auf, die 1993 zwischen den Parteien vereinbart worden waren. Damals war die Geiselnahme von Gladbeck Auslöser für die Regeln gewesen. Der Fall hatte Deutschland 1988 tagelang in Atem gehalten. Nach einem Banküberfall im nordrhein-westfälischen Gladbeck flüchteten die Täter quer durchs Land und nahmen mehrfach Geiseln. Journalisten interviewten Geiselnehmer und Geiseln. Der Presserat legte später fest, dass es Interviews mit Tätern während des Geschehens nicht geben darf.

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