Präsident Duda legt Veto gegen Gesetzesänderung ein, die den rezeptfreien Zugang zur «Pille danach» erleichtern sollte.
Andrzej Duda, Präsident von Polen, fiel auf kremlnahe Fake-Anrufer herein.
Andrzej Duda, Präsident von Polen. (Archivbild) - Pawel Supernak/PAP/dpa

Der konservative polnische Präsident Andrzej Duda hat am Freitag sein Veto gegen eine Gesetzesänderung eingelegt. Diese sollten einen rezeptfreien Zugang zur «Pille danach» in Polen erheblich erleichtern. In einer Erklärung der Präsidentschaft hiess es, Duda habe «die Änderung des Arzneimittelgesetzes an das Parlament zurückverwiesen mit der Bitte, dieses zu überdenken».

Der Präsident könne kein Gesetz akzeptieren, das den Zugang zur Pille danach «für Kinder unter 18 Jahren ohne medizinische Aufsicht und unter Umgehung der Rolle und Verantwortung der Eltern» ermögliche. Das Parlament in Warschau hatte dem Gesetzesvorschlag Ende Februar zugestimmt. Demnach sollte das Medikament zur Verhinderung einer Schwangerschaft ab einem Alter von 15 Jahren zugänglich sein.

Gesetzgebung im Wandel

Damit machten die Abgeordneten den Weg frei für Pläne der proeuropäischen Regierungskoalition von Regierungschef Donald Tusk, frühere Beschränkungen hinsichtlich der «Pille danach» wieder zu lockern. Die vorherige Rezeptpflicht war von der von 2015 bis Dezember regierenden rechtsnationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Zuge ihrer konservativen Familienpolitik eingeführt worden. Die Regierung hatte mit Dudas Veto gerechnet und daher bereits im Vorfeld dessen Umgehung angekündigt.

Gesundheitsministerin Izabela Leszczyna sagte am Mittwoch dem Radiosender RMF FM, es sei eine Verordnung vorbereitet worden, die Apothekern die Ausstellung von Rezepten für die Pille erlaube. Um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, solle vom 1. Mai an das Medikament auf diese Weise zugänglich gemacht werden. Die Regierung Tusk hatte im Januar einen Vorstoss unternommen, um das restriktive polnische Abtreibungsrecht insgesamt zu liberalisieren. Derzeit noch sind Abtreibungen in Polen nur im Fall von Vergewaltigung oder Inzest erlaubt oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

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