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    Polens Parlament berät über strengeres Abtreibungsrecht

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    Das polnische Parlament diskutiert am Mittwoch über eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes. Der Entwurf sieht vor, den Abbruch wegen Missbildung zu streichen.

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    Das polnische Parlament in Warschau. Foto: Grzegorz Banaszak/ZUMA Wire/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Polen diskutiert am Mittwoch über eine Verschärfung des Abtreibungsrechts.
    • Der Entwurf sieht vor, die Indikation für einen Abbruch wegen Missbildungen zu streichen.
    • Gestellt wurde der Entwurf von der Pro-Life-Organisation «Stiftung Leben und Familie».

    Das polnische Parlament debattiert am Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Abtreibungsrechts. Die Novelle sieht vor, die Indikation für einen Abbruch wegen Missbildungen oder unheilbarer Krankheit des Kindes zu streichen. Federführend bei dem Entwurf war die Pro-Life-Organisation «Stiftung Leben und Familie».

    Polen hat bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Ein Abbruch ist legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet. Auch wenn sie Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist, darf abgebrochen werden. Wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt, waren in den vergangenen Jahren Missbildungen der häufigste Grund für eine Abtreibung.

    Polen Abtreibung Proteste
    Proteste gegen verschärftes Abtreibungsrecht in Polen im Jahr 2016. - Keystone

    Am Dienstag hatten landesweit viele Menschen gegen das Gesetzesvorhaben protestiert. Wegen der Schutzmassnahmen gegen eine Ausbreitung des Coronavirus, zu denen auch ein Versammlungsverbot gehört, wählten die Frauen alternative Protestformen. In Warschau blockierten sie mit ihren Autos einen Verkehrskreisel.

    In seiner Sitzung am Mittwoch wird sich das Parlament in Warschau ausserdem mit einem umstrittenen Gesetzentwurf zum Thema Sexualkunde befassen. Die von der Bürgerinitiative «Stoppt Pädophilie» eingebrachte Novelle sieht eine Ergänzung des Strafrechts vor: Wer als Erzieher, Pfleger oder Lehrer «Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen durch Minderjährige propagiert», muss mit drei Jahren Gefängnis rechnen. Kritiker wenden ein, dass dies einem Verbot von Sexualkunde-Unterricht gleichkommt.

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