Gesetz

Niederlande wollen Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbruch streichen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Niederlande,

Die bisher bei einer Abtreibung gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von fünf Tagen wird gestrichen. Die Mehrheit im Parlament stimmte dem Gesetzesentwurf zu.

schwangerschaftsabbruch
Der Ultraschall eines Embryos. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Niederlande wollen die Regeln bei einem Schwangerschaftsabbruch liberalisieren.
  • So wird die bisher gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von fünf Tagen gestrichen.
  • Für die Gesetzesänderung stimmten 101 Abgeordnete, 38 waren dagegen.

Die Niederlande stehen vor einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit von fünf Tagen für Frauen wird gestrichen. Eine grosse Mehrheit des Parlaments stimmte am Donnerstag in Den Haag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Einer der Initiatoren, der linksliberale Abgeordnete Jan Paternotte, sprach von einem historischen Beschluss.

Zum ersten Mal in 40 Jahren gebe es eine Änderung, die für mehr Selbstbestimmungsrecht für Frauen sorge. Für die Gesetzesänderung stimmten 101 Abgeordnete, 38 waren dagegen. Das Gesetz muss noch von der Ersten Kammer des Parlaments angenommen werden. Ein Datum ist noch nicht bekannt.

Christliche Koalitionsfraktionen dagegen

Nach dem veränderten Gesetz entscheiden Arzt und Frau gemeinsam, wie lange die Bedenkzeit ist. Ein Abbruch kann aber auch bereits am selben Tag des Gesprächs mit dem Arzt stattfinden.

In den Niederlanden darf eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche abgebrochen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das nur aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erlaubt.

abtreibung
Ungewünschte Schwangerschaften führen oft zu einer Abtreibung. Laut einer US-Studie bereuen die meisten Frauen diesen Schritt nicht. - dpa

Die Koalition war in der Entscheidung gespalten. Während die Rechts- und Linksliberalen dafür stimmten, waren die beiden christlichen Koalitionsfraktionen dagegen. Sie befürchten, dass Frauen weniger gut über ihre Entscheidung nachdenken. Sie wollten auch die «Rechte des ungeborenen Lebens» schützen.

Die Befürworter erklärten, dass die verpflichtete Bedenkzeit eine Bevormundung der Frau sei. Ärzte müssten auch nach wie vor ein Gespräch mit der Frau führen und feststellen, ob sie sich freiwillig und ohne Zwang für den Abbruch entschieden habe.

Kommentare

Weiterlesen

Warschau
Per Post versenden
Gesundheit Aargau
11 Interaktionen
Gesundheit Aargau

MEHR IN NEWS

Olten
19 Interaktionen
Olten SO
Antarktis Forschende Wolken
7 Interaktionen
Forschende bestätigen
Gurtenfestival
3 Interaktionen
Berner Hausberg
Gericht
Zürich

MEHR GESETZ

Österreichs Parlament
1 Interaktionen
Gesetz
donald Trump
50 Interaktionen
Grosse Show
Donald Trump
18 Interaktionen
Big Beautiful Bill
donald trump
51 Interaktionen
Sieg mit Risiko

MEHR AUS NIEDERLANDE

prinzessin alexia
3 Interaktionen
Matcha Princess
Kokain
1 Interaktionen
Gerichtsurteil
Pjeter Shala
5 Interaktionen
Verringerung
squid game netflix hit
Fan-Projekt