Nicht-binäre Person nach Oben-Ohne-Schwimmen ausgeschlossen
Weil sie kein Oberteil trug, wurde eine nicht-binäre Person von einem Schwimmkurs ausgeschlossen. Sie zieht den Streitfall bis vor Gericht – mit Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine nicht-binäre Person wurde in einer Reha-Klinik vom Schwimmkurs ausgeschlossen.
- Zuvor hatte sich die weiblich gelesene Person geweigert, ein Oberteil anzuziehen.
- Laut Gerichtsurteil handelt es sich beim Vorfall um Diskriminierung.
Was vielen Badegästen kaum weiter auffallen würde, entwickelte sich in einer deutschen Reha-Klinik zu einem Streitfall mit Gerichtsfolge.
Wie die «Märkische Allgemeine Zeitung» berichtet, dreht sich der Fall um die nicht-binäre Person Yyuri Steffan.
Als nicht-binär werden Personen bezeichnet, die sich nicht ausschliesslich als männlich oder weiblich definieren. Steffan hielt sich damals zur Rehabilitation in der Klinik «Hoher Fläming» im Kurort Bad Belzig auf.
Dort nahm die weiblich gelesene Person während der Wassergymnastik ohne Badeoberteil am Kurs teil. «Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien Schwimmen teilgenommen», sagt Steffan gegenüber der Zeitung.
Mitpatienten störten sich daran und beschwerten sich über das «Oben-Ohne»-Schwimmen. Mitgeteilt worden sei die Entscheidung dann während einer Visite durch einen Arzt. «Danach wurde ich für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen», erzählt Steffan.
Gericht spricht von Diskriminierung
Der Streit landete schliesslich vor Gericht. Dort argumentierte Steffans Anwalt, die betroffene Person sei letztlich dazu gedrängt worden, sich einer klassischen Geschlechterordnung zu unterwerfen.
Von aussen sei Steffan als Frau wahrgenommen worden. Genau daraus sei letztlich auch die Forderung entstanden, den Oberkörper bedecken zu müssen.
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel sah das offenbar ähnlich. Beim Ausschluss habe es sich um eine Diskriminierung gehandelt, entschied das Gericht.
Klinik spricht von «Dilemma-Situation»
Für die Klinik wird der Fall nun auch finanziell unangenehm, sie muss Schmerzensgeld zahlen. Kostenpunkt: Satte 2000 Euro!
Die genaue Höhe steht allerdings erst fest, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Beide Seiten können noch Rechtsmittel einlegen.
Die Reha-Klinik selbst bedauert den Vorfall inzwischen. In einem Statement sprach die Einrichtung von einer «Dilemma-Situation». Unterschiedliche gesellschaftliche Vorstellungen hätten zu schwierigen Abwägungen geführt.
Gleichzeitig betont die Klinik, man habe einen internen Prozess gestartet. Mitarbeitende sollen sich künftig stärker mit Fragen rund um Geschlechtsdiversität auseinandersetzen.

















