Neue Regelungen bei Reisewarnungen und Zahnersatz

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Deutschland,

Ende Oktober werden wieder die Uhren von Sommer- auf Winterzeit umgestellt. Doch schon mit Beginn des Monats ändern sich einige Dinge.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes besteht weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung für fast alle Länder. Foto: Arne Dedert/dpa
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes besteht weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung für fast alle Länder. Foto: Arne Dedert/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag 1. Oktober: Ausserdem gibt es Änderungen für Reisende sowie Kassenpatienten mit schlechten Zähnen.

Unternehmen, denen das Geld ausgegangen ist, müssen ab sofort wieder Insolvenz anmelden.

Die pauschale Reisewarnung für gut 160 Länder ausserhalb der EU und des Schengen-Raums wird zum 1. Oktober aufgehoben. Für die Reisenden dürfte sich de facto allerdings wenig ändern, denn die Pauschalwarnung wird durch speziell zugeschnittene Risikobewertungen für die einzelnen Staaten ersetzt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wird auch nach dem Monatswechsel weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung für fast alle Länder bestehen.

Von den Krankenkassen gibt es mehr Geld für den Zahnersatz. Die Festzuschüsse für Brücken und Kronen steigen von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Patienten, die mit ihrem Bonusheft regelmässige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, bekommen statt maximal 65 künftig sogar bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet.

Für überschuldete Unternehmen und Verbraucher soll nach einer Insolvenz ein rascherer Neuanfang möglich sein. Das Verfahren zur Befreiung von den Restschulden wird von sechs auf drei Jahre verkürzt. Die Verkürzung soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden - allerdings hat der Bundestag das entsprechende Gesetz noch nicht verabschiedet.

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung werden neue Meldepflichten für Immobiliengeschäfte eingeführt. Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen bestimmte Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden melden - etwa wenn die Beteiligten aus bestimmten «Risikostaaten» kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewickelt wird.

Obwohl viele Behindertenwerkstätten, Integrationskurse und ähnliche Einrichtungen ihr Angebot wegen Corona massiv einschränken mussten, wurden ihnen in den vergangenen Monaten Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahlten Leistungen gewährt. Diese Regelung, die eigentlich Ende September auslaufen sollte, wird nun bis zum Jahresende verlängert.

Für Wissenschaftler waren im Frühjahr wegen der Corona-Krise die Regeln zur Befristung ihrer Verträge gelockert worden. Diese Ende September auslaufende Regelung gilt nun für weitere sechs Monate. Dadurch sollen etwa Forschungsprojekte, die sich wegen der Pandemie verzögern, weitergeführt werden können.

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