Ein Paar nutzt das Nachbargrundstück, um mit Fahrrad oder Mülltonne zum eigenen Grundstück zu gelangen. Müssen die Nachbarn das dulden? Dazu gibt es nun ein Urteil aus Frankenthal.
Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen.
Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen. - Uli Deck/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen.

Das Paar aus Bad Dürkheim hatte den Gang über ein Nachbargrundstück dazu genutzt, von der Strasse etwa mit Fahrrädern oder Mülltonen zum eigenen Grundstück zu kommen, wie das Landgericht Frankenthal mitteilte.

Als die Besitzer des Grundstücks jedoch einen Zaun errichteten, klagte das Paar auf dessen Beseitigung – denn sie mussten ihre Räder nun über zwei Stufen und den Hausflur befördern.

Gericht wies Klage ab

Das Gericht wies die Klage ab. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Strasse nicht anders als über ein angrenzendes Grundstück zu erreichen sei, hiess es. Hier liege keine solche Insellage vor. Dass der andere Weg umständlicher und unbequemer sei, spiele keine Rolle. Das Urteil ist rechtskräftig.

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