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Mutter erfolglos mit Verfassungsbeschwerde gegen Testpflicht

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Deutschland,

Weil ihr Sohn in der Grundschule weiterhin Maske tragen muss und regelmässig getestet werden soll, hat sich eine Mutter mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt und scheiterte.

Ein Schüler hält seinen negativen Test in der Hand. Eine Mutter hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln an Schulen eingelegt. Foto: Christoph Soeder/dpa
Ein Schüler hält seinen negativen Test in der Hand. Eine Mutter hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln an Schulen eingelegt. Foto: Christoph Soeder/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bekräftigt, dass Familiengerichte nicht dafür zuständig sind, Coronamassnahmen an Schulen aufzuheben.

Eine Verfassungsbeschwerde einer Mutter dazu nahm das oberste deutsche Gericht nach Angaben nicht zur Entscheidung an. Die Frau hatte sich dagegen gewehrt, dass an der Grundschule ihres Sohnes Maskenpflicht und Testpflicht herrscht und deshalb vor Familiengerichten in Brandenburg ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung verlangt. Das hatten die Gerichte jedoch abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde hierzu sei unzulässig, so das oberste deutsche Gericht. Eine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Mutter sei nicht ersichtlich. Ausserdem habe sie erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt und Fristen versäumt. Zudem habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits hinreichend geklärt, dass Familiengerichte Corona-Massnahmen an Schulen nicht ausser Kraft setzen dürfen. Dies sei Verwaltungsgerichten vorbehalten.

Der BGH hatte im vergangenen Oktober entschieden, dass Familienrichter gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege ausschliesslich den Verwaltungsgerichten.

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