EU

Muss Curevac nun Geld zurückzahlen?

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Deutschland,

Das deutsche Biotech-Unternehmen Curevac hat sein Corona-Vakzin zurückgezogen. Von der EU hat es rund 450 Millionen Euro Fördermittel erhalten.

curevac
Das Curevac-Präparat hat eine Wirksamkeit von 48 Prozent gegen eine Covid-19-Erkrankung über alle Altersgruppen hinweg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Curevac erhielt von der EU Geld für die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes.
  • Das Unternehmen ist dabei aber gescheitert.
  • Die Kosten darf es mit dem EU-Geld decken, überschüssiges Geld muss es aber zurückzahlen.

Als die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus losging, unterstützte die EU, wie viele andere Länder auch, mehrere Pharma-Unternehmen. Das deutsche Unternehmen Curevac erhielt Fördergelder über 450 Millionen Euro. Ein Vakzin liefert es aber nicht – das Zulassungsgesuch wurde nach schlechten Studienergebnissen zurückgezogen.

Muss das Unternehmen nun das erhaltene Geld zurückzahlen? Nein, lautet die Antwort von mehreren EU-Abgeordneten, die der «Reutlinger General-Anzeiger» angefragt hat. Es sei keine Zahlung für eine kommende Lieferung gewesen. Investitionen in Forschung und Entwicklung würden keine Garantie auf Erfolg haben, so Andreas Glück.

Ein mögliches Scheitern sei auch im Vertrag mit Curevac berücksichtig worden. Die entstandenen Entwicklungskosten dürfe das Unternehmen mit den Fördergeldern decken. Überschüssiges Geld müsse jedoch an die EU rückerstattet werden.

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