Moschee-Angreifer zu 21 Jahren Haft verurteilt
Sechs Jahre nach dem Mord an seiner Stiefschwester und dem Moscheeangriff in Norwegen wurde der Täter zu 21 Jahren Haft verurteilt.

Sechs Jahre nach der Tötung seiner Stiefschwester und einem Angriff auf eine Moschee in Norwegen ist der Täter in einem wiederaufgenommenen Verfahren zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Osloer Amtsgericht stellte seine Zurechnungsfähigkeit fest, kam nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB aber auch zu dem Schluss, dass eine Freiheitsstrafe für den Norweger zum Schutz der Gesellschaft ausreiche.
Beim ursprünglichen Prozess 2020 war der Mann wegen Mordes und Terrorismus zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von 14 Jahren verurteilt worden. Der Unterschied zur nun verhängten Strafe ist, dass Verwahrung in Norwegen potenziell bedeutet, dass die Zeit des Täters hinter Gittern immer wieder verlängert werden kann, wenn er weiterhin als gefährlich eingestuft wird – und er somit möglicherweise nie wieder freikommt.
Ein Beispiel dafür ist der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring Breivik, der am 22. Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet hatte und ebenfalls zu 21 Jahren Verwahrung verurteilt worden war. Bei ihm ist unklar, ob er jemals wieder entlassen wird.
Moscheeangreifer von Bærum erneut verurteilt
Mit mehreren Schusswaffen bewaffnet hatte der nun erneut verurteilte Mann im August 2019 eine Moschee in Bærum rund 20 Kilometer westlich von Oslo angegriffen. Der damals erst 21 Jahre alte und von einem tödlichen Terrorangriff in Neuseeland inspirierte Täter konnte aber von Gläubigen überwältigt und danach festgenommen werden, ohne dass jemand in dem Gotteshaus schwerer verletzt worden war. In seinem Elternhaus fand die Polizei später aber die Leiche seiner 17 Jahre alten Stiefschwester, die er mit vier Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet hatte.
Das Verfahren gegen den Moschee-Angreifer war 2024 wiederaufgenommen worden, nachdem ein neues Gutachten Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt geweckt hatte. Seine Verteidigerin führte an, dass er damals unzurechnungsfähig und psychotisch gewesen sei und heute Abstand von seinen früheren Taten und rechtsextremen Haltungen genommen habe.













