Mutter

Menschenrechtsgericht gibt spanischer Mutter in Namensstreit Recht

AFP
AFP

Frankreich,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einer spanischen Mutter in einem Namensstreit Recht gegeben.

Archivfoto des Gerichtshofs für Menschenrechte
Archivfoto des Gerichtshofs für Menschenrechte - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Kind hatte Doppelnamen mit Namen des Vaters an erster Stelle bekommen.

Ihr Kind hatte einen Doppelnamen mit dem Namen des Vaters an erster Stelle bekommen, weil die Eltern sich nicht einig waren. Diese Entscheidung sei in dem vorliegenden Fall «diskriminierend» gewesen, urteilte das Gericht in Strassburg am Dienstag. Es verurteilte Spanien zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Die Regelung verletze nicht grundsätzlich die Menschenrechte, aber deren Anwendung ohne Ausnahmemöglichkeit sei «übertrieben streng» und «diskriminierend für Frauen».

Im konkreten Fall hatten sich die Eltern bereits während der Schwangerschaft getrennt. Das 2005 geborene Kind trug ein Jahr lang nur den Namen der Mutter, bis der Vater verspätet die Vaterschaft anerkannte.

Das spanische Recht sah vor, dass ein Kind, dessen Eltern sich nicht auf den Nachnamen des Kindes einigen konnten, einen Doppelnamen mit dem Namen des Vaters an erster Stelle tragen sollte.

Im Jahr 2011 wurde dieses Gesetz geändert. Heute entscheidet ein Richter unter Berücksichtigung des Kindeswohls, welchen Namen das Kind tragen soll, wenn die Eltern uneins sind.

Kommentare

Weiterlesen

eishockey wm patrick fischer
8 Interaktionen
Nati-Coach Cadieux
Kerosin
51 Interaktionen
Heli teurer

MEHR IN NEWS

Hamas Nahost-Konflikt Gaza
1 Interaktionen
Jerusalem
Zapfsäule
1 Interaktionen
Basel

MEHR MUTTER

King Charles
20 Interaktionen
Lacher
charles
24 Interaktionen
Bei Royal-Empfang
Lufthansa City Line
27 Interaktionen
Aviatik-Krise

MEHR AUS FRANKREICH

Teneriffa
3 Interaktionen
Bordeaux
Paris
-
40 Interaktionen
Ohrfeigen-Eklat
4 Interaktionen
Cannes