Mehr als 15'000 Hotels wollen gegen Booking.com klagen
Mehr als 15'000 Hotels aus ganz Europa haben sich bis zum 29. August einer Sammelklage gegen das Reiseportal Booking.com angeschlossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die europäische Hotellerie plant, gegen das Reiseportal Booking.com vor Gericht zu ziehen.
- Mehr als 15'000 Hotels aus ganz Europa haben sich einer Sammelklage angeschlossen.
- Das Ziel ist Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen von 2004 bis 2024.
Europas Hotellerie will das Reiseportal Booking.com vor Gericht bringen. Bis zum Ablauf der Frist am 29. August haben sich mehr als 15'000 Hotels aus ganz Europa einer Sammelklage angeschlossen, wie die europäische Hotelallianz Hotrec mitteilte.
Ziel ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und 2024 zu erhalten. Die Klage wird von der «Stichting Hotel Claims Alliance» koordiniert.
Dabei erhält sie Unterstützung von Hotrec sowie mehr als 30 nationalen Verbänden. Zu den Unterstützern gehört auch der deutsche Hotelverband IHA.
Hotrec plant Klageeinreichung gegen Booking.com
Die Klageschrift wolle man bis Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einreichen, so Hotrec. Laut der Klage-Website könnten Hoteliers bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten.
Die meisten Registrierungen stammen aus Italien mit rund 3000 Hotels. An zweiter Stelle folgen Deutschland, die Niederlande, Griechenland und Österreich, wie der italienische Hotelverband Federalberghi mitteilte.
Aus Deutschland beteiligen sich laut IHA etwa 2000 Hotels an der Klage. Zusätzlich führen weitere 2000 Hotels bereits seit 2020 Parallelverfahren in Amsterdam und Berlin gegen Booking.com.
Bestpreisklauseln könnten gegen EU-Wettbewerbsrecht verstossen
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Demnach könnten sogenannte Bestpreisklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht verstossen.
Diese untersagten Hotels, ihre Zimmer etwa auf der eigenen Website günstiger anzubieten, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.
Abschliessend klären muss den Fall aber ein Amsterdamer Gericht. Das Reiseportal schaffte die Klauseln 2024 wegen des Digital Markets Act ab.
Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos sprach von einer «überwältigenden Resonanz». Die Hotellerie sei geeint und fordere, «dass der dominierende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt».
Booking.com wies die Vorwürfe zurück und erklärte, das EuGH-Urteil ebne nicht den Weg für Schadenersatzansprüche.