Mann bietet erfundene Tochter (12) im Netz an – verurteilt
Kurioser Gerichtsfall in Deutschland. Ein Polizist erfindet eine 12-jährige Tochter – und bietet sie im Netz für sexuellen Missbrauch an. Er wurde verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Polizist (41) bot im Netz seine Tochter (12) für Sex mit Fremden an.
- Nur: Die 12-Jährige existierte gar nicht. Der Mann hatte sie erfunden.
- Dennoch wurde er vor Gericht in Bayern verurteilt.
Im deutschen Bundesland Bayern wurde ein kurioser und schockierender Gerichtsfall verhandelt.
Angeklagt war ein 41-jähriger Polizist. Dieser hatte im Netz seine 12-jährige Tochter für Sex angeboten. Nur: Die angebliche Tochter gab es nie.
Vor Gericht erklärte der alleinstehende Polizeihauptmeister dazu, er habe im Netz nach Single-Frauen gesucht. Doch dann hätten sich Männer bei ihm gemeldet – und hätten nach Sex zu Dritt gefragt.
90 verschiedene Chatpartner – mehrere nahmen Angebot an
Aus diesem Grund habe er eine angeblich 12-jährige Tochter erfunden, schreibt die «Bild». Und sie sowohl als Augenzeugin als auch als Teilnehmerin bei sexuellen Handlungen angeboten.
Angepriesen wurde sie vom 41-jährigen Polizisten mit Aussagen wie «Meine Kleine ist neugierig». Zudem versendete er Fotos von zehn- bis 15-jährigen Mädchen im Bikini, um sein Angebot zu untermauern.
Verstörend: Mehrere seiner 90 Chatpartner nahmen das Angebot ernst. Sie wollten den Polizisten und seine angebliche Tochter treffen.
Vor Gericht beteuerte der 41-Jährige, er bereue sein Verhalten. Er habe die Kommunikation mit den Chatpartnern immer beendet, wenn es auf ein persönliches Treffen hinausgelaufen sei.
«Dass das Kind nur fiktiv war, ändert nichts am Tatbestand»
Weil es sich bei der 12-jährigen Tochter um keinen echten Menschen handle, sprach der Verteidiger des Polizisten von einem «Wahndelikt».
Er beantragte einen Freispruch, denn sein Mandant sei weder willens noch in der Lage gewesen, das Verbrechen zu begehen.
Das sah das Gericht anders, schreibt die «Bild». Es verurteilte den 41-jährigen Polizisten zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung.
Dabei stützte sich das Gericht auf folgenden Grundsatz: Entscheidend für einen Missbrauchsfall sei, dass das Angebot ernst gemeint und ernst genommen werde.
Dies sei beim 41-jährigen Polizisten und seiner imaginären 12-jährigen Tochter der Fall gewesen. «Dass das Kind nur fiktiv war, ändert nichts am Tatbestand.»















