Die britische Regierung will über das Fristende vom 30. Juni Anträge auf Bleiberecht von EU-Bürgern annehmen. Solange sie bereits vor dem Brexit dort lebten.
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Ende der Freizügigkeit: Mit dem endgültigen Austritt Grossbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt ist es für EU-Bürger nicht mehr so einfach möglich, sich dort niederzulassen. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die britische Regierung verlängert die Frist für Anträge auf Bleiberecht.
  • Eigentlich mussten EU-Bürger bis am 30. Juni ihren Antrag eingereicht haben.
  • Verspätete Anträge werden bearbeitet, wenn die Person bereits vor dem Brexit dort wohnte.

Bislang hatte eine strenge Frist bis zum 30. Juni gegolten. EU-Bürgern, die noch keinen Antrag auf Bleiberecht in Grossbritannien gestellt haben, hätte danach wegen des Brexits die Ausweisung gedroht.

Die britische Regierung will auch über das Fristende vom 30. Juni hinaus Anträge auf Bleiberecht von EU-Bürgern annehmen, die bereits vor dem Vollzug des Brexits in Grossbritannien lebten. Voraussetzung sei, dass berechtigte Gründe geltend gemacht werden können. Beispielsweise eine schwere Erkrankung, teilte ein Sprecher des Innenministeriums in London mit.

Niederlassung bis Jahreswechsel möglich

Bürger durften sich noch bis zum Jahreswechsel in Grossbritannien ohne Einschränkungen niederlassen. Und zwar aus den EU-Staaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Dieses Recht auf Freizügigkeit endete mit dem endgültigen Austritt des Landes aus dem EU-Binnenmarkt am 31. Dezember 2020.

Bislang wurden bereits 5,4 Millionen Anträge auf Bleiberecht in Grossbritannien gestellt. 4,9 Millionen davon wurden positiv beschieden. Mehrere Hunderttausend Menschen warten noch auf das Ergebnis, sie können bis dahin weiterhin auf ihr Bleiberecht aus der EU-Mitgliedschaft pochen.

vereinigtes königreich
Am 31. Dezember 2020 wurde der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) vollzogen. (Symbolbild) - dpa

Mehrere Hunderttausend haben jedoch nach Schätzung von Experten noch keinen Antrag gestellt. Sollten sie dies nicht bis zum 30. Juni machen, müssten sie damit rechnen, ausgewiesen zu werden. Das Innenministerium kündigte an, in entsprechenden Fällen eine Frist von 28 Tagen für eine späte Bewerbung zu setzen.

Die Organisation the3million, die sich für die Rechte von EU-Bürgern in Grossbritannien einsetzt, begrüsste die Entscheidung, verspätete Anträge anzunehmen. Die Krux sei aber, dass die Menschen bereits mit Ablauf der Frist automatisch ihre Rechte verlören. Das kritisierte Maike Bohn von the3million. Das Innenministerium versicherte, es würden keine laufenden Zahlungen zur Sozialhilfe an EU-Bürger eingestellt, neue Anträge seien jedoch ebenfalls nicht möglich.

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