Ab dem 19. Juli ist die Quarantänepflicht bei der Einreise nach Grossbritannien für geimpfte Einheimische aufgehoben. Für Touristen bleibt alles beim Alten.
Boris Johnson
Boris Johnson verkündet das Ende zahlreicher Corona-Massnahmen. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Grossbritannien hebt am 19. Juli alle noch bestehenden Corona-Regeln auf.
  • Geimpfte profitieren bei der Heimreise von der Aufhebung der Quarantänepflicht.
  • Dies gilt aber nur für Menschen mit Wohnsitz auf der Insel.
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Touristen müssen auch nach dem 19. Juli nach Ankunft im Vereinigten Königreich für mindestens fünf Tage in häusliche Quarantäne. Zwar hebt die britische Regierung die verpflichtende Selbstisolation für vollständig geimpfte Einreisende sowie Minderjährige auf. Dies gilt aber nur für Menschen mit Wohnsitz im Land.

Grant Shapps
Grant Shapps. (Archivbild) - keystone

Am 19. Juli sollen alle noch bestehenden Corona-Regeln beendet werden.

«Wir möchten internationale Besucher wieder in Grossbritannien willkommen heissen. Und arbeiten daran, unseren Ansatz auf geimpfte Passagiere von wichtigen Reisezielen auszuweiten.» Das sagte Verkehrsminister Grant Shapps am Donnerstag im Parlament.

Negativer Corona-Test weiterhin Pflicht

Er hoffe, dass die Ausweitung auf Länder wie die USA und die EU-Mitgliedstaaten «im Laufe des Sommers» erfolgen könne. Ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson machte klar: dass die Impfungen durch den britischen Gesundheitsdienst NHS erfolgt sein müssten, um ohne Quarantäne einreisen zu dürfen.

Briten oder Menschen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich müssen vom 19. Juli an bei Einreise aus «gelben Ländern» weiterhin einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Sie müssen zudem nach Ankunft und innerhalb von zwei Tagen einen weiteren Test machen. Die Selbstisolation sowie ein weiterer Test nach mindestens acht Tagen entfallen aber, wie Minister Shapps sagte. Die Regeln gelten für England und könnten in den anderen Landesteilen Schottland, Wales und Nordirland abweichen.

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