Das Gericht hat sein Urteil gefällt: Der Goldhase von Lindt & Sprüngli bekommt in Deutschland wegen seiner Bekanntheit den Status einer Benutzungsmarke.
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Zwei Schokohasen von Lindt & Sprüngli. (Themenbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lindt-Hase geniesst in Deutschland mit seinem Goldton einen Markenschutz.
  • Laut dem Urteil handelt es sich wegen der Bekanntheit um eine Benutzungsmarke.
  • Jetzt wird noch entschieden, ob eine Confiserie die Rechte verletzt hat.

Der Goldhase von Lindt & Sprüngli muss seinen goldenen Glanz in Deutschland nur eingeschränkt mit anderen Schokoladenosterhasen teilen: Weil viele Konsumenten den Goldton mit Lindt verbinden, hat er den Status einer sogenannten Benutzungsmarke erlangt. Die hat am Donnerstag der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Ob damit die bayerische Confiserie Heilemann die Rechte von Lindt verletzt hat, muss nun aber wieder das Oberlandesgericht München klären. Mit einem Marktanteil von 40 Prozent ist der Goldhase von Lindt & Sprüngli der mit Abstand meistverkaufte Schokoladenosterhase Deutschlands. Seit 1952 ist er in goldene Folie gewickelt, seit 1994 ist dieser Goldton unverändert.

Lindt zog 2018 gegen Confiserie vor Gericht

Als 2018 die Confiserie Heilemann ebenfalls einen Schokoladenosterhasen in goldfarbener Folie auf den Markt brachte, zog das Unternehmen vor Gericht. Dies verstosse gegen die durch langjährige Nutzung erworbene Benutzungsmarke von Lindt & Sprüngli.

Der BGH bestätigte nun, dass hier eine solche Benutzungsmarke besteht. «Nach der vorgelegten Verkehrsbefragung beträgt der Zuordnungsgrad im Zusammenhang mit der Goldfolie des Schokoladenhasen zum Unternehmen 70 Prozent. Und übersteigt damit die erforderliche Schwelle von 50 Prozent deutlich», erklärten die Richter.

Confiserie
Der legendäre Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli kann seine goldene Verpackung nicht ganz alleine für sich beanspruchen. - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Diese Verkehrsgeltung setze nicht voraus, dass der Goldton die Hausfarbe für alle Lindt-Produkte ist. Auch weitere bekannte Kennzeichen des Goldhasen stünden dem Schutz als Benutzungsmarke nicht entgegen. Dazu gehören seine sitzende Position und das rote Halsband mit Glöckchen.

Allerdings ist der Schutz einer Benutzungsmarke nicht absolut. Massgeblich ist, ob es bei anderen goldenen Schokoladenosterhasen zu einer Verwechslung kommen kann. Dies hängt neben dem Goldton auch von der Figur und weiteren Kennzeichen ab. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht und Heilemann daher den Ruf des Lindt-Hasen ausnutzt, soll nun das vorinstanzliche Gericht in München prüfen.

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