Liechtenstein erhöht Verwaltungskostenbeitrag
Die Regierung in Liechtenstein erhöht den Verwaltungskostenbeitrag. Betroffen sind die AHV, die IVV und die Familienzulagen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Verwaltungskostenbeitrag wird per 1. Januar 2021 in Liechtenstein erhöht.
- Der Betrag wird auf 3,4 Prozent erhöht.
In Liechtenstein wird die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ändern. Die Änderung betrifft auch die Invalidenversicherungsverordnung (IVV) und die Familienzulagen (FZV). Das geht aus einer Medienmitteilung der Sitzung vom 10. November hervor.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird per 1. Januar 2021 wieder erhöht. Die Regierung beschloss, den Betrag auf 3,4 Prozent festzulegen.
Noch vor drei Jahren wurde der Verwaltungskostenbeitrag von 4,2 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt. Mit der beschlossenen Erhöhung sollen die Reserven im gesetzlich vorgesehenen Rahmen gehalten werden.