EU

Lemke: Geringe Chancen für Änderung der EU-Atomkraftpläne

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Deutschland,

Während die Europäischen Grünen eine Klage gegen die Pläne der EU-Kommission prüfen, Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen, zeigt sich die Bundesumweltministerin skeptisch.

Stop-Schild vor dem Atomkraftwerk im schwäbischen Gundremmingen. Foto: Stefan Puchner/dpa
Stop-Schild vor dem Atomkraftwerk im schwäbischen Gundremmingen. Foto: Stefan Puchner/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sieht wenig Aussichten, die EU-Pläne zur Atomkraft noch ändern zu können.

«Ob der Vorschlag noch zu ändern ist, noch aufzuhalten ist, das wage ich zu bezweifeln», sagte die Grünen-Politikerin am Dienstag im Bayerischen Rundfunk («Bayern 2 radioWelt am Morgen»). EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe sich in der Frage bereits im vergangenen Herbst festgelegt. Eine Änderung sei nur möglich, wenn die Mitgliedsstaaten mehrheitlich Nein zu diesem Vorschlag sagen würden. «Frankreich hat sich ganz klar positioniert, andere Länder ebenso.» Es könne gut sein, dass die Mehrheitsverhältnisse daher nicht mehr zu ändern seien, sagte die Grünen-Politikerin.

Sie selbst halte die Pläne, Investitionen in Atomkraft unter bestimmten Auflagen als nachhaltig einzustufen, für falsch. Die Position der Bundesregierung in der Frage sei geschlossen. «Die SPD, Bundeskanzler Olaf Scholz, haben alle insgesamt deutlich gemacht, dass Atomkraft aus unserer Sicht, aus Sicht der deutschen Bundesregierung, keine nachhaltige Investition ist.»

Die Europäischen Grünen prüfen indes eine Klage gegen die Pläne der EU-Kommission, Atomkraft und fossiles Gas als nachhaltig einzustufen. «Wir erwägen als europäische Grüne vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Pläne der EU-Kommission, Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig und klimafreundlich einzustufen, zu klagen», sagte der grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament, der Österreicher Thomas Waitz, der «Welt». «Die EU-Kommission weiss, dass ihr Vorschlag rechtlich anfechtbar ist und nicht auf besonders festen Beinen steht.»

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