Arbeitgeber senden positive Signale zu Kündigungsschutz im EU-Paket
Der Kündigungsschutz von Personalvertretungen bei der inländischen Umsetzung des EU-Vertragspakets ist umstritten. Nun sendet der Arbeitgeberverband positive Signale aus. Er zeigt sich kompromissbereit.

13 von 14 vom Bundesrat beschlossenen Begleitmassnahmen zum Lohnschutz im Inland sind wenig bestritten. Die Sozialpartner hatten sich in intensiven Verhandlungen darauf geeinigt.
Die von der Landesregierung verabschiedete vierzehnte Massnahme beim integrierten Kündigungsschutz für gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft ist aber seit Längerem ein Streitpunkt. Erst nach zähem Ringen konnte eine Lösung gefunden werden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnet den Kündigungsschutz für Personalvertretungen als «Minimallösung», an der als «unabdingbarer Teil» des Pakets nicht gerüttelt werden dürfe. Personalvertreterinnen und -vertreter würden auf Betriebsebene viel Verantwortung übernehmen, seien heute aber kaum gegen Kündigungen geschützt.
Der Verband der Schweizer Tech-Industrie (Swissmem) steht dieser Massnahme ablehnend gegenüber. Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen stehe in keinem Zusammenhang mit den Bilateralen III und schädige den flexiblen Arbeitsmarkt, schrieb der Verband im Februar.
Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) zeigte sich bisher skeptisch. Eine Lösung scheint nun aber in Reichweite zu sein. «Wenn in den Verhandlungen im Parlament keine Belastungen zulasten der Arbeitgebenden dazukommen, dann werden wir diese Massnahme aller Voraussicht nach mittragen können», sagte Direktor Roland Müller am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Bern.
Man werde dieses «höchst komplexe Puzzlespiel» aber erst als Gesamtpaket abschliessend beurteilen können – also nach der Beratung im National- und Ständerat. Als Erstes ist die kleine Kammer am Zug. Sie wird das Paket voraussichtlich in der Herbstsession beraten.










