Lebenslange Haft für Angeklagten in Prozess um Mord an schlafendem Rentner

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    Deutschland,

    Im Prozess um den Mord an einem schlafenden Rentner im mecklenburgischen Wittenburg ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

    Der Angeklagte zu Prozessbeginn
    Der Angeklagte zu Prozessbeginn - dpa/AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Konkretes Motiv für Gewalttat in mecklenburgischem Wittenburg bleibt unklar.

    Das Schweriner Landgericht sah es in seinem am Freitag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der Afghane im November 2018 dem 85-Jährigen in dessen Haus den Hals durchschnitt. Der Rentner verblutete. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, wie ein Gerichtssprecher sagte.

    Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte keine konkrete Strafmassforderung genannt. Das genaue Motiv blieb in dem Prozess bis zuletzt unklar. Der Angeklagte schwieg während der gesamten Verhandlung. Er hatte während der Untersuchungshaft die Tat aber gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt.

    Die Tötung wurde ausserdem von einem zweiten Pfleger des Witwers beobachtet, der seit drei Wochen mit im Haus lebte. Er sah die Tat in seinem Zimmer über ein Babyphone mit Videokamera und Bildschirm. Der Täter floh, wurde aber am folgenden Tag auf einer Autobahnauffahrt in Schleswig-Holstein aufgegriffen.

    Der Asylbewerber hatte die Tochter des Opfers in einem Integrationsprojekt in Sachsen kennengelernt, in dem die Frau arbeitete. Für einige Monate hatten die beiden eine Liebesbeziehung. Sie war es auch, die den Angeklagten zum wiederholten Mal als Haus- und Gartenhilfe zu ihrem Vater nach Wittenburg schickte.

    Unklar blieb das genaue Alter des Angeklagten, ein Gutachter ging aber davon aus, dass er mindestens 21 Jahre alt ist. Deshalb wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

    Der mutmassliche Täter reiste nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 als angeblich unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hatte jedoch eine sogenannte Duldung, die ihm bis Januar 2019 den Aufenthalt in Deutschland erlaubte.

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