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Krankschreibung am Telefon vor Verlängerung

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Deutschland,

Bei leichten Atemwegserkrankungen können Patientinnen und Patienten aktuell auch telefonisch eine Krankschreibung vom Arzt einholen. Die noch bis Ende März laufende Frist soll nun verlängert werden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Patienten bei leichten Atemwegserkrankungen voraussichtlich auch noch nach dem 31. März per Telefon vom Arzt einholen. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Patienten bei leichten Atemwegserkrankungen voraussichtlich auch noch nach dem 31. März per Telefon vom Arzt einholen. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Corona-Pandemie verlängert werden.

Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, am Dienstag in Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Zugleich warnte Hecken vor frühzeitiger Entwarnung in der Corona-Lage.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

«Situation lässt keine Experimente zu»

Hecken sagte, der Bundesausschuss werde im Rahmen seiner Zuständigkeiten die wichtigsten der derzeit bis zum 31. März 2022 laufenden Corona-Sonderregelungen bei Fortdauer der Pandemie «selbstverständlich auch unabhängig von dem Beschluss der Gesundheitsminister» verlängern. «Denn die aktuelle Situation lässt keine Experimente zu», so Hecken. Der Ausschuss habe die mit Beginn der Pandemie 2020 eingeführte Regelung schon wiederholt verlängert. Hecken nannte zudem die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit der Videobehandlung im Bereich der Heilmittelversorgung und die Sonderregelungen beim Entlassmanagement. Krankenhausärztinnen und -ärzte können demnach eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase. «Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser Gesundheitssystem», sagte er. «Wir müssen Arztpraxen und Krankenhäuser nach wie vor entlasten und vermeidbare direkte Kontakte verringern.» Konsequentes Handeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens habe weiter «oberste Priorität».

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