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Kartellamt verhängt Bussgelder von 848 Millionen Euro

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Deutschland,

Deutschlands oberste Wettbewerbshüter haben in diesem Jahr deutlich mehr Bussgelder wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt als zuvor.

Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, lag die Höhe der Bussgelder bei insgesamt 848 Millionen Euro. Foto: Henning Kaiser/dpa
Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, lag die Höhe der Bussgelder bei insgesamt 848 Millionen Euro. Foto: Henning Kaiser/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Vergangenheit lag der Wert schon einmal höher: 2014 verdonnerte die Behörde Firmen zur Zahlung von einer Milliarde Euro.

Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, lag die Höhe der Gelder bei insgesamt 848 Millionen Euro. 2018 waren es 376 Millionen Euro gewesen und in den Jahren davor noch deutlich weniger. Allerdings lässt sich hieraus keine klare Tendenz ableiten.

In der Vergangenheit lag der Wert schon einmal höher: 2014 verdonnerte die Behörde Firmen zur Zahlung von einer Milliarde Euro. Kartellabsprachen sind grundsätzlich verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden zu höheren Kosten führt.

Die Bonner Behörde intervenierte in diesem Jahr zum Beispiel wegen Absprachen im Fahrradgrosshandel, beim Autostahl-Einkauf und bei der Stahl-Herstellung.

Es kam zu fünf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 32 Unternehmen. Die Bussgelder richteten sich gegen 23 Unternehmen und Verbände sowie 12 natürliche Personen. 16 Firmen hatten sich als Kronzeugen gemeldet und ausgepackt. Kronzeugen müssen entweder gar nichts zahlen oder nur relativ wenig - sie sind eine zentrale Informationsquelle für die Behörde, um gegen die Kartelle vorzugehen.

«Wir investieren viele Ressourcen in die Kartellverfolgung», sagte Behördenchef Andreas Mundt. «Kartelle schädigen die Wirtschaft und die Verbraucher durch künstlich überhöhte Preise, schlechtere Qualität und ausgebremste Innovation.»

Ein weiteres Aufgabengebiet der Wettbewerbshüter ist die Fusionskontrolle. Von rund 1400 angemeldeten Vorhaben wurden vier Firmenzusammenschlüsse untersagt. Zum Beispiel durfte der Abfallriese Remondis nicht die Kölner Firma DSD übernehmen, die unter dem Markennamen Grüner Punkt die Abholung und Wiederverwertung von Verpackungen organisiert. Aus Sicht der Behörde wäre die Marktmacht von Remondis nach dem Schlucken des Grünen Punktes zu gross gewesen.

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