Italiens Arzneimittelbehörde macht Weg für dritte Corona-Impfung frei

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    Die italienische Arzneimittelbehörde Aifa hat grünes Licht für eine weitere Corona-Impfung an bestimmte Bevölkerungsgruppen gegeben.

    Italiens Regierung will mit Impfungen in Firmen und an Touristen-Orten das Tempo bei der Immunisierung beschleunigen. (Symbolbild) Foto: Mauro Scrobogna/LaPresse via ZUMA Press/dpa
    Italiens Regierung will mit Impfungen in Firmen und an Touristen-Orten das Tempo bei der Immunisierung beschleunigen. (Symbolbild) Foto: Mauro Scrobogna/LaPresse via ZUMA Press/dpa - sda - Keystone/LaPresse via ZUMA Press/Mauro Scrobogna

    Das Wichtigste in Kürze

    • In Italien soll bald die dritte Corona-Impfung möglich sein.
    • Zunächst sollen Menschen mit einem schwachen Immunsystem erneut geimpft werden.

    Die italienische Arzneimittelbehörde Aifa hat grünes Licht für eine weitere Corona-Impfung an bestimmte Bevölkerungsgruppen gegeben. Zunächst sollen Menschen mit einem schwachen Immunsystem erneut geimpft werden, wie die Aifa am Donnerstagabend mitteilte. Das Vakzin von Biontech/Pfizer stehe Menschen im Alter über zwölf Jahren und das von Moderna jeden über 18 Jahren zur Verfügung. Bei ihnen müsse die letzte zurückliegende Impfung mindestens 28 Tage her sein.

    Auffrischungsimpfungen mit den Mitteln von Biontech/Pfizer oder Moderna für über 80-Jährige sind ebenfalls vorgesehen.

    Bei Menschen dieser Altersgruppe müsse die letzte Corona-Impfung mindestens sechs Monate zurückliegen. Auch das Gesundheitspersonal kann sich je nach Gefahr mit dem Virus in Kontakt zu kommen impfen lassen. Die Massnahme sei am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale) gültig.

    Italiens Regierungschef Mario Draghi hatte in der vergangenen Woche bereits angekündigt, dass Italien noch im September die dritten Impfdosen gegen Covid-19 spritzen will. Das Mittelmeerland mit rund 60 Millionen Einwohnern weitete zuletzt die Corona-Nachweispflicht auch auf den Fernbahn- und Fernbusverkehr sowie Inlandsflüge und Fähren aus, die zwischen zwei Regionen schippern. Ab dem 1. September müssen Reisende dieser Verkehrsmittel nachweisen können, gegen Covid-19 geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ auf das Virus getestet zu sein.

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