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Im Eiltempo zur EU? Von der Leyen legt Ukraine-Bericht vor

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Belgien,

Kann die EU mit einem Land im Krieg Beitrittsverhandlungen führen? Die EU-Kommission scheint davon überzeugt.

Die EU-Kommission legt einen Bericht über die jüngsten Fortschritte der Ukraine auf ihrem Weg in die EU vor.
Die EU-Kommission legt einen Bericht über die jüngsten Fortschritte der Ukraine auf ihrem Weg in die EU vor. - Philipp von Ditfurth/dpa-ENR-Pool/dpa

Korruption auf höchster Ebene, Defizite bei Rechtsstaatlichkeit und ein zweifelhafter Umgang mit nationalen Minderheiten: Noch Anfang 2022 schien es undenkbar, dass die Ukraine in absehbarer Zeit ein ernstzunehmender Kandidat für den Beitritt zur EU werden kann.

Gut 20 Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen das osteuropäische Land ist die Welt eine andere. Nachdem der Ukraine bereits im Juni 2022 der Kandidatenstatus verliehen wurde, legt die EU-Kommission heute einen mit Spannung erwarteten Bericht über die jüngsten Fortschritte des Landes auf seinem Weg in die Europäische Union vor.

Worum geht es konkret?

Als die EU-Staaten der Ukraine im vergangenen Jahr den Kandidatenstatus verliehen, vereinbarten sie auch, dass es den nächsten Schritt im Beitrittsprozess erst nach Erfüllung von sieben Reformauflagen gehen kann. In dem Bericht der EU-Kommission von Ursula von der Leyen wird nun bewertet, wie weit die Ukraine mit den Reformen bislang gekommen ist.

Von der Leyen und Selenskyj in Kiew
Von der Leyen und Selenskyj in Kiew - AFP

Was wäre der nächste Schritt im Beitrittsprozess?

Die wäre die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen. Über diese Verhandlungen wird sichergestellt, dass ein Bewerberland alle EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernimmt.

Welche Reformen sind Voraussetzung für den Verhandlungsstart?

Die EU verlangt von der Ukraine unter anderem eine stärkere Korruptionsbekämpfung, die Einhaltung von Standards im Kampf gegen Geldwäsche und ein Gesetz gegen den übermässigen Einfluss von Oligarchen. Zudem geht es beispielsweise um Medienfreiheit und den Schutz von nationalen Minderheiten.

Ist schon klar, wie die Bewertung der Kommission ausfallen wird?

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine positive Bewertung der Reformfortschritte des Landes präsentieren und den Regierungen der EU-Staaten offiziell die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfehlen.

Demnach geht die EU-Kommission davon aus, dass noch ausstehende Reformschritte von der Ukraine in kurzer Zeit erledigt werden können und kein Grund sind, die Grundsatzentscheidung über den Start von Beitrittsverhandlungen zu verschieben. Die Zustimmung der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten könnte damit wie von der Regierung in Kiew erhofft bei dem EU-Gipfel am 14. und 15. Dezember erfolgen.

Um sicherzustellen, dass die Ukraine auch noch die bislang nicht erfüllten Auflagen abhakt, würde dann vermutlich vereinbart werden, weitere notwendige Entscheidungen für die Verhandlungen davon abhängig zu machen. Die förmliche Aufnahme der Verhandlungen im Rahmen der ersten Beitrittskonferenz könnte demnach noch auf sich warten lassen.

In welchen Bereichen gibt es noch Defizite?

Von der Leyen forderte am Wochenende bei einem Besuch in Kiew eine noch nachdrücklichere Korruptionsbekämpfung und die Verabschiedung des neuen Gesetzes über Lobbytätigkeiten. Zudem mahnte sie die Verschärfung von Vorschriften über die Angabe von Vermögenswerten sowie die vollständige Umsetzung von Empfehlungen zum Schutz von nationalen Minderheiten an.

Letzter Punkt ist zum Beispiel dem EU-Land Ungarn wichtig. Die Regierung in Budapest war beispielsweise in der Vergangenheit der Meinung, dass die Ukraine die Rechte der ungarischen ethnischen Minderheit in der Region Transkarpatien verletzt – zum Beispiel über ein Bildungsgesetz, das den Schulunterricht in den Sprachen der Minderheiten nur noch in eingeschränkter Form zulässt.

Sollte die Ukraine bei den Reformen nicht liefern, riskiert sie, dass es Vetos gibt. Alle relevanten Entscheidungen zum Beitrittsprozess erfordern Einstimmigkeit unter den EU-Staaten.

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