Ein Hund wird in München von einem Auto angefahren. Der Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs – und muss nun tief in die Tasche greifen.
Wintereinbruch in Österreich
03.12.2020, Österreich, Wien: Ein Hund spielt in einer Parkanlage im Schnee. (Symbolbild) - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hund und sein Halter erhalten 20'000 Euro.
  • Ende 2017 fuhr ein Autofahrer das Tier in einem Park in München an.
  • Der Hundehalter hat den Lenker angeklagt – und bekommt nun Recht.

Ein Hund und sein Halter haben nach einem Autounfall rund 20'000 Euro für eine Physiotherapie sowie Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Insbesondere die Physiotherapie des an einer Pfote verletzten Hunds sei nötig gewesen. Dies, weil der zur Unfallzeit vier Monate alte Hund sich noch im Wachstum befunden habe. Das entschied das Landgericht München I in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dieses ist rechtskräftig.

Unfallverursacher mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs

Ein Angestellter des Hundebesitzers habe den Rhodesian-Ridgeback-Rüden am Unfalltag am 15. November 2017 an der Leine auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks in München spazieren geführt. Dort sollte der Hund später als Wachhund eingesetzt werden.

Der Unfallverursacher sei mit überhöhter Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometern über das Gelände gefahren. Und habe den Hund an der linken Vorderpfote erfasst.

Haften auch für zukünftige Verletzungsfolgen

Die zuständige Richterin entschied, der angeleinte Hund habe keine typische Tiergefahr verwirklicht, ein Mitverschulden des Halters sei damit ausgeschlossen. Deshalb müssen der Autofahrer und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen.

Die Richterin vernahm Zeugen zum Unfallhergang und hörte einen Gutachter zur Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungskosten. Der Autofahrer und dessen Versicherung müssen auch für zukünftige Verletzungsfolgen haften.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HundEuro