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    Hinzuverdienstgrenze: Das müssen Rentner mit Nebenjob wissen

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    Deutschland,

    Seit Ausbruch der Corona-Pandemie dürfen Rentnerinnen und Rentner deutlich mehr nebenher dazu verdienen. Und doch sollte man die Grenzen kennen - damit es keine Abzüge bei der Rente gibt.

    Alle mögen Geldbatzen: Vorzeitige Rentnerinnen und Rentnerinnen dürfen im Jahr 2022 bis zu 46 060 Euro brutto hinzuverdienen.
    Alle mögen Geldbatzen: Vorzeitige Rentnerinnen und Rentnerinnen dürfen im Jahr 2022 bis zu 46 060 Euro brutto hinzuverdienen. - Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

    Wer seine Rente vor dem regulären Renteneintritt bezieht und nebenher weiter arbeitet, muss auf die sogenannten Hinzuverdienstgrenze achten. Denn bei zu hohen Nebeneinkünfte wird die Rente gekürzt, heisst es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

    Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, hängt davon ab, ob die Rente in voller Höhe oder als Teilrente bezogen wird. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Grenze angehoben worden.

    Wer die volle Altersrente bezieht, kann in diesem Jahr 46 060 Euro brutto hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen. Überschreitet man diese Grenze mit seinem Hinzuverdienst, wird der Anteil, der darüber hinaus geht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Wer berechnen möchte, wie sich ein höherer Hinzuverdienst auf die Altersrente auswirkt, kann dafür den Hinzuverdienstrechner der Rentenversicherung nutzen.Bei einer Teilrente liegt die individuelle Grenze höher

    Rentnerinnen und Rentner, die nur eine Teilrente beziehen, also einen Anteil zwischen 10 und 99 Prozent der vollen Rentenhöhe, können mehr Geld hinzuverdienen. Dabei gilt: je niedriger die Teilrente, desto höher die Hinzuverdienstgrenze. Wie hoch sie genau ist, berechnet der zuständige Rentenversicherungsträger auf Antrag.

    Wer die individuelle Hinzuverdienstgrenze selbst grob kalkulieren möchte, kann dafür den Flexirentenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

    Die Höhe der Teilrente, also auch die damit verbundene individuelle Hinzuverdienstgrenze, kann laut der Deutschen Rentenversicherung Bund jederzeit neu für die Zukunft festgelegt werden. Auch der Wechsel in eine Vollrente sei immer möglich. Weitere Beratung geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

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