Der 28-jährige Halle-Attentäter Stephan B. steht heute vor dem Richter. Er muss sich wegen dem versuchten Mord von 68 Menschen verantworten.
Der Attentäter von Halle. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Der Attentäter von Halle. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Attentäter von Halle. Stefan B. muss sich vor Gericht für seine Taten verantworten.
  • Dem 28-Jährigen wird wegen versuchten Mord und zweifachen Mordes angeklagt.

Der Attentäter von Halle muss sich wegen zweifachen Mordes und Mordversuchs zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen vor Gericht verantworten. Das teilte die Bundesanwaltschaft, Deutschlands oberste Anklagebehörde, am Dienstag in Karlsruhe mit.

Zudem sei der 28-jährige Stephan B. unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und Volksverhetzung angeklagt, hiess es weiter. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte bereits am Freitag über den Eingang der Anklageschrift informiert. Dort soll der Prozess stattfinden.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Als er an der Eingangstür scheiterte, erschoss er erst eine 40 jährige Passantin und dann einen 20 Jahre alten Mann.

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