In Ulm (D) wurden zwei Männer wegen des Handels mit Kriegs- und anderen Waffen aus dem ehemaligen Jugoslawien zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.
ulm
Das Amt- und Landgericht in Ulm (D). - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • In Ulm wurden zwei Männer wegen Waffenhandels zu mehrjährigen Haftstrafen verurteit.
  • Sie sollen mehrere Waffen aus dem ehemaligen Jugoslawien beschafft und verkauft haben.

Wegen des Handels mit Kriegs- und anderen Waffen aus dem ehemaligen Jugoslawien sowie mit Drogen hat das Landgericht im süddeutschen Ulm zwei Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Für sechs Jahre und sechs Monate soll nach dem am Freitag verkündeten Urteil ein 63-Jähriger hinter Gitter, sein 42 Jahre alter Komplize für drei Jahre und neun Monate.

Nach Ansicht von Ermittlern wollten sich die Angeklagten mit der Beschaffung und dem Verkauf von Waffen aus Bosnien-Herzegowina eine illegale Quelle für einen erheblichen Nebenerwerb schaffen. Etliche Handfeuerwaffen, aber auch Granaten sowie automatische Waffen aus Ex-Jugoslawien sollen in den vergangenen Jahren auf Schwarzmärkte mehrerer europäischer Länder gelangt sein.

Der 42-Jährige hatte demnach im Laufe des Jahres 2017 in seiner Heimatregion um die Stadt Orašje im Norden von Bosnien-Herzegowina unter anderem ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, vier Handgranaten sowie Pistolen und Munition besorgt und nach Deutschland gebracht. Der 63-Jährige hatte die Waffen in seinem Gartengrundstück an der Donau bei Ulm versteckt. Bei dem Versuch, Waffen und mindestens 50 Gramm Kokain zu verkaufen, war er an einen V-Mann der Polizei geraten und festgenommen worden. Gegen die Urteile kann noch bis Ende kommender Woche Revision eingelegt werden.

International agierender Schieberring

Erst im Juni waren Polizeibehörden in Kroatien, Deutschland und der Schweiz in einer gemeinsamen Aktion gegen einen international agierenden Schieberring vorgegangen, der mit Waffen vom Westbalkan handelte. Dabei war in Essen ein 42 Jahre alter Mann aus Bosnien-Herzegowina verhaftet worden. Bei Durchsuchungen in Essen fanden Ermittler ein Sturmgewehr und 15 Kilogramm Munition.

Die Granaten und das Sturmgewehr gelten nach deutschem Recht als Kriegswaffen. Der illegale Handel damit wurde daher auch als Verstoss gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gewertet.

Ad
Ad