Mehr Frauen in der Unternehmensführung: Ein verabschiedetes Gesetz verpflichtet grosse Unternehmen in Deutschland zu mehr weiblicher Beteiligung in den Vorständen.
Führung
Für grosse Unternehmen treten nun neue Bestimmungen für die Besetzung von Spitzenpositionen mit Frauen in Kraft. Foto: Annette Riedl/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Für grosse Unternehmen treten an diesem Donnerstag neue Bestimmungen zur Besetzung von Spitzenpositionen mit Frauen in Kraft.

Das vor der Sommerpause beschlossene Zweite Führungspositionen-Gesetz wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird einen Tag später wirksam.

Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen müssen künftig bei Nachbesetzungen in der Top-Management-Etage sicherstellen, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten ist.

Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem «Meilenstein für die Frauen in Deutschland». Mit dem Gesetz werde dafür gesorgt, dass mehr hoch qualifizierte Frauen ins Top-Management aufsteigen könnten, teilte sie mit.

Mit dem Gesetz ändern sich auch für andere börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, die nicht unter die Mindestvorgabe zur Vorstandsbesetzung fallen, die Regeln: Sie sollen künftig begründen müssen, wenn sie für ihren Vorstand ohne Frauen planen - wenn sie also eine «Zielgrösse Null» in ihren Berichten angeben. Geschieht das nicht, drohen Bussgelder. Die Berichtspflichten für Unternehmen werden entsprechend verschärft.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gesetz