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    Gericht: Ex-IS-Anhängerin darf nicht nach Grossbritannien zurück

    Keystone-SDA
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    Grossbritannien,

    Der britische Supreme Court verweigert einer Ex-IS-Anhängerin die Einreise. Diese will den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft anfechten.

    Supreme Court
    Aussenansicht des Supreme Court in London GB. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Shamima Begum reiste 2015 in eine damalige IS-Hochburg und heiratete einen Dschihadisten.
    • Nun will sie den Entzug ihrer britischen Staatsbürgerschaft anfechten.
    • Das Oberste Gericht entschied nun jedoch, ihr die Einreise zu verwehren.

    Eine ehemalige Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) darf aus Syrien nicht wieder nach Grossbritannien einreisen, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) am Freitag in London. Auch einen Antrag, ihr die britische Staatsbürgerschaft direkt wieder zu verleihen, lehnte das Gericht ab. Das Urteil gilt als wegweisend für viele ähnliche Fälle.

    Begum bat 2019 um Rückkehr

    Shamima Begum war 2015 als 15-Jährige mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Al-Rakka gereist und hatte dort einen Dschihadisten geheiratet. Im Jahr 2019 bat sie von einem syrischen Flüchtlingslager aus darum, wieder nach Grossbritannien zurückkehren zu dürfen. Sie war damals hochschwanger. Sie hoffe, ihr Baby werde in Grossbritannien grössere Überlebenschancen haben, argumentierte sie.

    Kabinettsumbildung Boris Johnson Javid
    Sajid Javid, ehemaliger Finanzminister von Grossbritannien. - dpa

    Zwei Kinder Begums waren nach ihren eigenen Angaben bereits gestorben. Der damalige Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land, in dem ihre Eltern geboren worden waren.

    Kein Zugang zu einem Telefon

    Der Fall wurde in Grossbritannien kontrovers diskutiert. Vor allem, nachdem bekannt wurde, dass auch das dritte Kind der jungen Frau starb. Begum selbst war in Grossbritannien geboren worden und hatte die britische Staatsbürgerschaft von Geburt an – in Bangladesch hatte sie nie gelebt.

    shamima begum
    Shamima Begum auf einem alten Foto. - POOL/AFP/Archiv

    Ihren Anwälten zufolge hat Begum von Syrien aus keine Möglichkeit, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sie habe beispielsweise keinen Zugang zu einem Telefon. Die Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Das Oberste Gericht schloss sich dieser Argumentation nun an.

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