Gewalt

Frauen in Deutschland nicht genug vor Gewalt geschützt

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Deutschland,

Eine Konvention des Europarats von 2011 verpflichtet auch Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Eine neuer Bericht zeigt: Die Bundesrepublik hat in dieser Hinsicht einiges nachzuholen.

Eine Demonstration gegen Gewalt an Frauen in Berlin.
Eine Demonstration gegen Gewalt an Frauen in Berlin. - Christophe Gateau/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europarat hat in Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt festgestellt.

Zwar seien einige Entwicklungen im deutschen Strafrecht begrüssenswert, teilte die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Grevio) in ihrem ersten Bericht über Deutschland mit.

Dazu zählten etwa die ausdrückliche Kriminalisierung von technologiegestütztem Missbrauch wie Cyber-Stalking oder des unerlaubten Fotografierens privater Körperteile.

Abgesehen davon müsse Deutschland aber noch viel tun. Frauenhäuser und Beratungsstellen seien sehr ungleich verteilt und gerade in ländlichen Gegenden rar gesät. In grösseren Städten gebe es zwar grundsätzlich Beratungsangebote für die meisten Formen von Gewalt, oft aber mit langen Wartelisten. Das Gremium forderte, dass alle weiblichen Gewaltopfer kostenlosen Zugang zu speziellen Unterkünften für häusliche Gewalt haben sollten.

Ausserdem müsste es mehr Schulungen geben, damit Menschen, die mit Opfern oder Tätern von Gewalt zu tun haben, diese auch erkennen können. Die Experten forderten weiter einen Überprüfungsmechanismus für häusliche Tötungsdelikte. Damit sollen alle geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen analysiert werden, um zu erkennen, wo die Institutionen anders reagieren müssten. Insgesamt fehle bislang ein nationaler Aktionsplan, wie ihn die Istanbul-Konvention eigentlich vorsehe.

Die Istanbul-Konvention war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden. Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Der Europarat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedstaaten. Die Organisation gehört nicht zur EU.

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