Frau erstochen - Elf Jahre Haft für Ehemann
Vor genau einem halben Jahr hat eine Bluttat in der Kleinstadt Barth für Aufsehen gesorgt. Nun ist der Ehemann der getöteten Frau verurteilt worden.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor einem halben Jahr erstach ein 43-Jähriger in Barth (D) seine Frau.
- Nun wurde er vom Landgericht Stralsund zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt.
Wegen des Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgericht Stralsund einen 43-Jährigen zu elf Jahren Haft verurteilt.
Er habe aus Eifersucht und darin begründet aus niedrigem Beweggrund gehandelt, sagte der vorsitzende Richter. Strafverschärfend komme hinzu, dass er «mit seiner Tat seinen Kindern die Mutter genommen hat».
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann am 12. Oktober in einer Asylbewerberunterkunft in Barth in Mecklenburg-Vorpommern 35 Mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen habe. Er habe deren Tod beabsichtigt und unmittelbar danach laut Zeugen gesagt: «Ich bin ein Mann. Ich musste es tun.»
Fotos und Videos gemacht
Der Täter hatte direkt nach seiner Tat Fotos und Videos von dem Opfer gemacht und verschickt. Das kommt laut dem Richter strafverschärfend hinzu.
In den Aufnahmen habe er entgegen der Tatsachen behauptet, sie mit einem anderen Mann erwischt zu haben. Das Eheverhältnis habe schon länger unter dem Drogen- und Alkoholkonsum des Mannes gelitten. Zudem habe dieser gegenüber seiner Frau einen «Alleinbesitzwillen» an den Tag gelegt.
Das Gericht stellte fest, eine erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeiten des Täters zum Tatzeitpunkt sei nicht auszuschliessen. Der Mann hatte zuvor Alkohol und Kokain konsumiert. Daher verhängte die Kammer nicht – wie bei Mord eigentlich vorgesehen – eine lebenslange Haftstrafe.
Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Mannes zum Prozessauftakt sowie gezeigte Reue. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zuvor seien drei Jahre und sechs Monate der Haftstrafe zu vollziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und sechs Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Aussage eines Verteidigers will der Verurteilte eine mögliche Revision noch bedenken.