Europarat prangert Überbelegung in europäischen Gefängnissen an
Das Komitee zur Verhütung von Folter des Europarats hat in seinem Jahresbericht die Überfüllung von Haftanstalten in Europa kritisiert.

«Überbelegung sowie Personalmangel und unzureichende Ausbildung des Personals untergraben den ordnungsgemässen Betrieb von Gefängnissen sowie die Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft», sagte Alan Mitchell, Präsident des Komitees.
Der Bericht nimmt Untersuchungen des Komitees in europäischen Gefängnissen, Abschiebeeinrichtungen, Polizeistationen und psychiatrischen Einrichtungen aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 in den Blick.
Das Anti-Folter-Komitee beschreibt unter anderem die Überbelegung von Haftanstalten in Belgien, Dänemark und Zypern, die Gewalt zwischen Inhaftierten in Irland und Slowenien und Fälle von Gewalt an Inhaftierten durch Haftpersonal in Tschechien und Irland. Die Untersuchungen in mehreren deutschen Gefängnissen und Polizeistationen aus dem Jahr 2025 sind bisher nicht veröffentlicht worden. Im vergangenen Jahr führte das Gremium insgesamt 22 Besuche in 20 Ländern durch.
Darüber hinaus begünstigt laut dem Jahresbericht mangelnde Kontrolle die Kriminalität innerhalb der Haftanstalten, belastet die Beziehungen zwischen den Gefangenen und dem Personal und setzt Inhaftierte potenziell unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen aus. Der zunehmende Verlust der institutionellen Kontrolle in Haftanstalten sei besonders in grossen, städtischen Gefängnissen zu spüren.
Um der Überfüllung in den Gefängnissen entgegenzuwirken, schlägt das Komitee verschiedene Ansätze vor. Als Massnahmen seien strenge Obergrenzen für die Anzahl von Insassen in Haftanstalten zu überprüfen. Ansonsten empfiehlt das Komitee eine Anpassung der Strafbemessungspolitik in Europa. Um Gefängnisse zu entlasten, seien Alternativen zu Inhaftierungen zu fördern.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter ist eine Institution des Europarats. Es entsendet Delegationen in seine 46 Mitgliedsländer, um die Behandlung von Menschen unter Freiheitsentzug in Haftanstalten, psychiatrischen Kliniken, auf Polizeirevieren und in Abschiebeeinrichtungen zu überprüfen. Der Europarat ist für die Wahrung der Menschenrechte in seinen Mitgliedstaaten zuständig und kein Organ der Europäischen Union.














