Das Europaparlament hat den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen in der Europäischen Union gefordert.
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Der Ultraschall eines Embryos. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Parlament fordert von seinen Mitgliedstaaten die Legalisierung von Abtreibungen.
  • Selbst in Deutschland unterliegen Schwangerschaftsabbrüche teils zu strengen Auflagen.

Das EU-Parlament fordert: Schwangerschaftsabbrüche in der Europäischen Union sollen sicher und legal sein. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft rechtmässig seien, hiess es in einem am Donnerstag in Brüssel angenommenen Bericht. Auch später sollten Abbrüche möglich sein, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person gefährdet sei.

In dem Bericht forderte das Parlament die EU-Länder nachdrücklich auf, Abtreibung zu entkriminalisieren und Hindernisse für legale Schwangerschaftsabbrüche abzubauen.

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Gegner der Teillegalisierung von Abtreibungen halten ein Banner mit der Aufschrift «Ja zum Leben». - Keystone

Eines der problematischsten Hindernisse beim Zugang zu Abtreibungen sei die Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugung, hiess es in einem Begründungsschreiben. Auch wenn es legitim sei, dass ärztliches Personal sich darauf berufe, dürfe dies den Zugang zur Gesundheitsversorgung nicht gefährden.

Legalisierung von Abtreibung in EU

Der Bericht des EU-Parlaments kann auch als Unterstützung von Legalisierungsforderungen für Schwangerschaftsabbrüche gelesen werden. Selbst wenn Abtreibungen nicht verboten seien, gebe es häufig eine Reihe gesetzlicher, quasi-gesetzlicher und informeller Hindernisse für den Eingriff, hiess es dort etwa. Dazu zählten auch begrenzte Zeiträume und Gründe, um Abtreibungen durchzuführen, sowie eine Autorisierung durch Dritte.

In Deutschland etwa ist ein Schwangerschaftsabbruch nach dem umstrittenen Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar. Für die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind Abtreibungen aber dann entkriminalisiert, wenn es vorher eine Beratung gegeben hat, gesundheitliche Gefahr besteht oder die Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts entstanden ist.

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