Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit zwei Europäischen Haftbefehlen aus Polen.
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Justitia - AFP/Archiv

Ein niederländisches Gericht will die betreffenden Verdächtigen nicht nach Polen ausliefern, weil es an der Unabhängigkeit der dortigen Rechtsprechung zweifelt. Am Donnerstag werden die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts erwartet. (Az. C-354/20 PPU und C-412/20 PPU)

Der EuGH entschied im Juli 2018, dass EU-Staaten einen Haftbefehl aus Polen nicht vollstrecken müssen, wenn den Tatverdächtigen dort kein faires Verfahren erwartet. Dies muss allerdings für jeden Einzelfall geprüft werden. Die Rechtbank Amsterdam glaubt, dass eine solche Prüfung angesichts der jüngsten politischen Entwicklungen in Polen überflüssig wurde - die Unabhängigkeit der dortigen Gerichte sei nicht garantiert. Sie legte dem EuGH daher die Frage vor, ob die Einzelfallprüfung noch nötig ist.

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