EuGH prüft Staatshilfen für Lufthansa aus der Corona-Zeit
Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute über sechs Milliarden Euro Staatshilfen für die Lufthansa – mit möglicherweise weitreichenden Folgen.

Am Donnerstag, 23. April, steht die Lufthansa erneut vor dem höchsten EU-Gericht in Luxemburg. Wie der «Stern» berichtet, werden die Corona-Milliardenhilfen für den Konzern ab 09.30 Uhr auf den Prüfstand gestellt.
Der Streit dreht sich um sechs Milliarden Euro, die Deutschland 2020 als staatliches Rettungspaket für die Fluggesellschaft angemeldet hatte. Die EU-Kommission genehmigte dieses Paket damals, ohne ein formelles Prüfverfahren einzuleiten, wie «airliners.de» berichtet.
Ryanair und Condor klagten gegen diesen Beschluss und bekamen vor der ersten Instanz recht. Das erstinstanzliche EU-Gericht erklärte im Mai 2023 die Kommissionsgenehmigung für nichtig, so der «Stern».
Fehler der EU-Kommission
Die Richter der ersten Instanz erkannten damals laut der «Legal Tribune Online» gleich mehrere Beurteilungsfehler der Kommission. Diese habe unter anderem Lufthansas Marktmacht an bestimmten Flughäfen zu niedrig eingeschätzt.
Zudem bemängelte das Gericht, dass die Kommission Lufthansas angebliche Unfähigkeit zur Marktfinanzierung zu unkritisch übernommen hatte. Auch die vereinbarten Wettbewerbsauflagen seien nicht ausreichend gewesen, um einen wirksamen Wettbewerb zu sichern, berichtet «airliners.de».
Lufthansa akzeptierte das Urteil nicht und zog den Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission selbst verzichtete hingegen auf ein Rechtsmittel, wie «airliners.de» festhält.
Lufthansa hat Staatshilfen komplett zurückgezahlt
Laut «Vlex» empfahl Generalanwalt Biondi dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vom Oktober 2025, das Rechtsmittel der Lufthansa zurückzuweisen.

Solche Schlussanträge sind für den EuGH zwar nicht bindend, werden aber in vielen Fällen als Richtungsweiser gewertet.
Lufthansa hat die Staatshilfen nach Angaben von «airliners.de» bereits vollständig zurückgezahlt. Welche praktischen Folgen das heutige Urteil somit noch haben könnte, bleibt vorerst offen.
















