EU verschärft Chemikalienregeln für Kinderspielzeug
Das EU-Parlament verschärft die Vorschriften für Kinderspielzeug und verpflichtet Online-Marktplätze zu strengeren Kontrollen.

Das EU-Parlament hat strengere Vorgaben für den Verkauf von Kinderspielzeug angenommen. Die Abgeordneten bestätigten neue Regeln, die unter anderem bestimmte Chemikalien verbieten und Online-Marktplätzen mehr Pflichten auferlegen.
Damit sollen Kinder in der EU besser vor unsicherem Spielzeug geschützt werden. Ein Kernpunkt der neuen Vorgaben ist ein digitaler Produktpass, den künftig jedes in der EU angebotene Spielzeug haben soll. Dieser Pass enthält Sicherheitsinformationen, die beispielsweise über einen QR-Code abgerufen werden können. Konsumenten und Zollbehörden können so einfacher prüfen, ob Spielzeug den Anforderungen entspricht.
EU verschärft Regeln für Online-Marktplätze
Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze sicherstellen, dass auf ihren Plattformen keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge verkauft werden. Menschen besorgten die Produkte laut einer Mitteilung des Europaparlaments zunehmend im Internet – auch bei Nicht-EU-Anbietern. Darauf sollen die neuen Vorgaben reagieren.
Ausserdem wird die Liste verbotener Stoffe erweitert. Untersagt werden mit den neuen Vorgaben Substanzen, die das Hormonsystem beeinflussen sowie der bewusste Einsatz von sogenannten PFAS – langlebigen Chemikalien, die sich in Umwelt und Körper anreichern können. Andere Stoffe dürfen nur noch verwendet werden, wenn Spielzeuge ausdrücklich für den Einsatz draussen gedacht sind.
Chemische Inhaltsstoffe häufigster Risikofaktor in der EU
Spielzeug war im vergangenen Jahr laut Mitteilung des Parlaments nach Kosmetika das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im Warnsystem der EU für gefährliche Verbraucherprodukte. Bei fast der Hälfte der Meldungen seien chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisikoursache angegeben worden.
Das neue EU-Gesetz tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach gilt ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren, damit die Industrie die neuen Anforderungen umsetzen kann. Frühestens im Jahr 2030 dürften die Vorschriften also greifen.














