Künftig soll es in der EU Mindestvorschriften für die Bestrafung von Vorstössen gegen EU-Sanktionen geben.
EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission.
EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission. - Arne Immanuel Bänsch/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig soll es Mindestvorschriften für die Bestrafung von Sanktionsverstössen geben.
  • Diese Pläne wurden am Freitag bei einem EU-Innenministertreffen in Luxemburg erarbeitet.

In der EU soll es künftig Mindestvorschriften für die Bestrafung von Verstössen gegen EU-Sanktionen geben. So soll zum Beispiel die Lieferung von Militärgütern an Russland künftig EU-weit mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmass von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wären, die für solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen.

Die am Freitag bei einem Innenministertreffen in Luxemburg vereinbarten Pläne wurden erarbeitet, um insbesondere die Umgehung von Strafmassnahmen gegen Russland zu reduzieren.

Deutsch-französische Initiative

Bislang sind EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, solche Verstösse strafrechtlich zu verfolgen. In Deutschland werden nach Angaben aus Regierungskreisen vermutlich keine Gesetzesänderungen notwendig sein, weil Sanktionsverstösse dort schon heute hart bestraft werden können.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte in Luxemburg, es sei ein grosses Anliegen, sich weiterhin an der Seite der Ukraine gegen den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands vorzugehen. Der FDP-Politiker warb bei dem EU-Treffen deswegen auch für eine deutsch-französische Initiative, die der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ein Vorgehen gegen Sanktionsbrüche ermöglichen soll.

«Ich glaube, das ist ein guter Schritt, weil es um europäisches Recht geht», sagte Buschmann. Die Europäische Staatsanwaltschaft habe bereits bei anderen Themen gezeigt, wie effektiv sie vorgehen könne.

Die Pläne für die Mindestvorschriften müssen nun noch mit dem EU-Parlament abgestimmt werden. Erst danach können sie endgültig beschlossen werden.

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