EU-Staaten wollen gegenseitige Anerkennung von Asylentscheiden
Die Schweiz ist von einer neuen EU-Regelung betroffen. Denn der Entscheid eines abgewiesenen Asylantrags soll im gesamten Schengenraum gültig sein.

Der Entscheid eines abgewiesenen Asylantrags soll künftig im gesamten Schengenraum gültig sein. Diese gegenseitige Anerkennung zwischen den Staaten soll auf Freiwilligkeit beruhen. Als Mitglied von Schengen ist die Schweiz von der neuen Regelung betroffen.
Mit der gegenseitigen Anerkennung soll der Rückführungsentscheid eines Staates in einem anderen Schengenstaat gültig sein, wie der Rat der EU am Montag mitteilte. So hätten Personen mit einem negativen Entscheid keinen Anreiz mehr, in einen anderen Staat des Schengenraums zu gehen. Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU einigten sich auf eine entsprechende Rückführungsrichtlinie.
Gegenseitige Anerkennung nicht verbindlich
Die gegenseitige Anerkennung sei nicht verbindlich. Aber zwei Jahre nach dem Inkrafttreten will die Europäische Kommission die Funktionsweise bewerten und gegebenenfalls die Anerkennung für alle Staaten verbindlich machen, wie es weiter hiess.
Die Einigung im Rat der EU, in welchem die jeweils zuständigen Ministerinnen und Minister der 27 Mitgliedstaaten sitzen, dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Institutionen müssen sich gemeinsam auf einen Rechtstext verständigen.
Bundesrat Jans für freiwillige Anerkennung
Im Oktober setzte sich Bundesrat Beat Jans für eine freiwillige Anerkennung ein, wie er damals in Luxemburg sagte. Er befürchtete, dass sie die Ausschaffung von abgewiesenen Personen bremsen könnte.
Jans nimmt als zuständiger Bundesrat am Rat der EU teil, wenn dieser über eine Revision des Schengener Übereinkommens berät. Der Justizminister kann die Position der Schweiz einbringen, ein Mitbestimmungsrecht hat er jedoch nicht.














