EU

EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Keystone-SDA
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Belgien,

Das Europaparlament hat die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben, wodurch Ermittlungen gegen ihn fortgesetzt werden können.

Petr Bystron
Die Immunität von Petr Bystron wurde vom Europaparlament aufgehoben, wodurch die Ermittlungen gegen ihn fortgesetzt werden können. (Archivbild) - dpa

Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Strassburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.

Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung «in mindestens fünf Fällen» und Betrug «in mindestens sechs Fällen» vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.

Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei «Justizterror» und politisch motiviert, sagte Bystron. «Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten.»

«Voice of Europe» steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Immunität bereits im Bundestag aufgehoben

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits vergangenes Jahr aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.

«Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben», teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität.

Weitere Vorwürfe gegen den Politiker

Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Ermittler.

Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein mutmasslich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk. Das Verfahren ist derzeit am Amtsgericht München anhängig. Ein Termin für eine Verhandlung steht bisher nicht fest.

Kommentare

User #1957 (nicht angemeldet)

Warum wurde die Immunität von Aeschi und Köppel nicht aufgehoben?

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