Die Pläne für mehr Steuertransparenz bei Grossunternehmen in der EU haben eine wichtige Hürde genommen: Bei einer Videokonferenz der EU-Wirtschaftsminister am Donnerstag zeichnete sich eine Mehrheit für die Veröffentlichung von länderbezogenen Berichte ab. Tritt dies dereinst in Kraft treten, sind auch Schweizer Unternehmen mit Ablegern in EU-Staaten davon betroffen.
Eine Flagge der EU weht im Wind.
Eine Flagge der EU weht im Wind. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwar existiert schon heute für Grosskonzerne die Pflicht, Informationen wie etwa Gewinne oder Steuern für jedes Land aufzuschlüsseln - im Fachjargon Country-by-Country-Reporting genannt.
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Mitgeteilt werden müssen diese Informationen bis jetzt lediglich den zuständigen Behörden.

Mit der neuen Regelung sollen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro pro Jahr dazu verpflichtet werden, diese wichtigen Kennzahlen nun auch öffentlich bekannt zu geben. So soll Steuervermeidung stärker entgegengewirkt werden.

Weil sich die EU-Minister und ihre Vertreter am Donnerstag nur per Videokonferenz getroffen haben, konnte formell noch keine bindende Entscheidung getroffen werden. Dies soll jedoch zeitnah nachgeholt werden.

Ist dies der Fall, dann müssen sich die EU-Staaten in einem nächsten Schritt mit dem EU-Parlament einigen, was ziemlich sicher ist. Denn die EU-Abgeordneten fordern seit langem schon schärfere Regeln gegen Steuervermeidung.

Während Wirtschaftsverbände das Vorhaben kritisierten, wurde es von Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International und Oxfam begrüsst.

Doch selbst wenn sich die Mitgliedstaaten und das Parlament auf ein öffentliches «Reporting» einigen: Das Ganze könnte ein juristisches Nachspiel haben.

Denn als die EU-Kommission 2016 diese neue Regel für ein öffentliches «Reporting» lancierte, stellte sie sich auf den Standpunkt, dies sei kein Steuer- sondern eine Wettbewerbsthema.

Während für Steuerfragen die Finanzminister zuständig sind, die einstimmig beschliessen müssen, sind für Wettbewerbsfragen die Wirtschaftsminister zuständig. Letztere entscheiden lediglich mit qualifiziertem Mehr, was natürlich die Annahme einer neuen Regelung viel einfacher macht.

Schon 2016 gab es EU-Staaten, die der Argumentation der EU-Kommission widersprachen. Gut möglich also, dass dereinst einige EU-Staaten vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) gegen diese neue Transparenzregel klagen werden.

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