EU

EU-Kommission startet wegen NGO-Gesetz neues Verfahren gegen Ungarn

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Belgien,

Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein neues Verfahren gegen Ungarn ein.

Eine Flagge der EU weht im Wind.
Eine Flagge der EU weht im Wind. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.

«Der Europäische Gerichtshof war deutlich - die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht», sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen «entschiedenen Schritt».

NGOs seien ein unverzichtbarer Teil unserer Demokratien. «Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.» Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Massnahmen umsetzen, um dem EuGH-Urteil vom Juni zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern.

Das neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ist auch ein Zeichen dafür, dass die EU-Kommission die Geduld mit dem mitteleuropäischen Land verliert. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich gegen Ungarn vor dem EuGH, häufig ging es um die Asyl- und Migrationspolitik.

Das nun betroffene NGO-Gesetz wurde 2017 verabschiedet. Es sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht.

Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine «aus dem Ausland unterstützte Organisation». Kritikern zufolge ist das Gesetz auf den US-Investor und Grossspender George Soros zugeschnitten. Orban führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden und greift dabei auf antisemitische Stereotypen zurück.

Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20 500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem muss sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500 000 Forint (etwa 1500 Euro) übersteigt.

Viele NGOs, die unter diese Bestimmungen fallen, weigern sich, sie auf sich anzuwenden, weil sie das Gesetz für verfassungswidrig halten. Bislang wurde keine von ihnen mit einer Strafe belangt. Allerdings wurde einer NGO im Bildungsbereich eine EU-Förderung vorenthalten, deren Auszahlung eine staatliche Stelle abwickelt.

Diese hatte bereits nach dem EuGH-Urteil verlangt, dass die Organisation eine Erklärung abgibt, ob sie unter das NGO-Gesetz falle. Die NGO hatte dies unter Verweis auf ihre Ablehnung des NGO-Gesetzes nicht getan.

Der EuGH hatte im Juni befunden, dass die Regeln diskriminierend seien und die betroffenen Organisationen, aber auch die Spender ungerechtfertigt einschränkten. Dies verstosse unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es unter anderem die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
205 Interaktionen
Schlechte Erholung
Jacques Moretti
67 Interaktionen
U-Haft!

MEHR IN NEWS

Harald
6 Interaktionen
Zustand verschlechtert
Katze
29 Interaktionen
Nach Umzug weg
Zwingen
2 Interaktionen
Zwingen BL
Winterthur ZH
Winterthur ZH

MEHR EU

13 Interaktionen
Reykjavík
Trump
6 Interaktionen
Washington/Brüssel
china Ceconomy
4 Interaktionen
Untersuchung
jd.com china
1 Interaktionen
Peking

MEHR AUS BELGIEN

Waldbrand Belgien
2 Interaktionen
Herstal
Feuerwehr Kalterherberg
1 Interaktionen
Hohes Venn
Brand Hohes Venn
5 Interaktionen
Im Hohen Venn