Ein EU-Gericht hat Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen zur Rückzahlung von 300.000 Euro an das Europaparlament verurteilt.
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Jean-Marie Le Pens Tochter: Marine - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Parteichefin will vor Menschenrechtsgericht ziehen.
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Das Gericht der Europäischen Union wies den Einspruch der 50-Jährigen gegen die Zahlung ab, wie aus der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung hervorgeht. Le Pen wurde wegen Scheinbeschäftigung und Missbrauch öffentlicher Gelder verurteilt. Sie will nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen, wie sie auf Twitter mitteilte.

Das Europaparlament wirft Marine Le Pen und 16 weiteren Mitgliedern ihrer Partei Rassemblement National (RN) vor, Mitarbeiter zwischen 2009 und 2017 als parlamentarische Assistenten bezahlt zu haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen. Die Volksvertretung beziffert den Schaden auf insgesamt sieben Millionen Euro. Zu der Zahlung von 300.000 Euro wurde Le Pen wegen der Scheinbeschäftigung ihrer früheren Kabinettschefin Catherine Griset verurteilt.

Die Rechtspopulistin nannte das Urteil wenige Tage vor der Europawahl eine politisch motivierte «Stinkbombe», wie sie der Nachrichtenagentur AFP in einer Stellungnahme mitteilte. «Niemand wird dadurch zum Narren gehalten.»

Fast alle Meinungsforscher sagen Le Pens Partei - der früheren Front National - am Sonntag einen knappen Sieg gegen die Präsidentenpartei von Emmanuel Macron voraus. Le Pen kandidiert nicht selbst, sie will Abgeordnete in der Pariser Nationalversammlung bleiben.

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