Die EU hat Astrazeneca Klage eingereicht. Der Impfstoff-Hersteller hat nicht die vertraglich festgelegte Menge geliefert. Der Prozess beginnt am 26. Mai.
Astrazeneca Coronavirus
Der Corona-Impfstoff von Astrazeneca. (Archivbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 26. Mai beginnt der Prozess der EU gegen Astrazeneca.
  • Der Impfstoffhersteller hat nicht die vereinbarten Mengen geliefert.

Im Rechtsstreit der Europäischen Union mit Astrazeneca über gekürzte Impfstofflieferungen beginnt am 26. Mai die Gerichtsverhandlung. Dies legte das von der EU-Kommission angerufene Zivilgericht erster Instanz in Brüssel am Mittwoch fest.

Beide Seiten sollen sich einen ganzen Tag lang zu dem Streit äussern, meldete die Nachrichtenagentur Belga. Denkbar sei ein weiterer Verhandlungstag.

Die EU-Kommission hatte den britisch-schwedischen Konzern verklagt, weil dieser der EU viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich vereinbart. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet.

Astrazeneca sieht keinen Vertragsbruch

Aus Sicht der EU-Kommission verstösst der Hersteller damit gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen hält die Klage für unbegründet. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse «best reasonable efforts» zur Erfüllung der Zusagen unternehmen. Zu deutsch in etwa «alle vernünftigen Anstrengungen».

Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.

Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, einen Vertrag mit Grossbritannien bevorzugt bedient zu haben. Grossbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen.

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