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Erneuter Prozess gegen Ex-AfD-Chefin Petry

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Deutschland,

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry soll unrechtmässig Fördermittel verwendet haben. Das Amtsgericht Leipzig sprach sie Anfang 2020 frei. Der Rechtsstreit geht aber weiter.

Frauke Petry sitzt vor Beginn einer Verhandlung im Gerichtssaal. Die ehemalige AfD-Chefin muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa
Frauke Petry sitzt vor Beginn einer Verhandlung im Gerichtssaal. Die ehemalige AfD-Chefin muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry muss sich erneut wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten.

Der Berufungsprozess gegen die 46-Jährige beginnt am 17. August, wie ein Sprecher des Leipziger Landgerichts auf Anfrage mitteilte.

Das Amtsgericht Leipzig hatte Petry am 8. Januar 2020 von den Vorwürfen freigesprochen. Das Gericht hatte es nicht als zweifelsfrei erwiesen angesehen, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmässig verwendet hatte.

Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschliesslich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung gefordert.

Ursprünglich sollte der Berufungsprozess gegen die 45-Jährige im vergangenen November beginnen. Aufgrund der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln hatten am Landgericht jedoch Verfahren Vorrang, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sassen. Zudem war kein Saal frei, der ausreichend gross gewesen wäre für die zu erwartende Anzahl von Zuschauern und Pressevertretern.

Das Landgericht Leipzig hat für das Verfahren weitere Termine am 19. und 24. August angesetzt.

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