Erdbeben in Neapel: Was Feriengäste wissen müssen
Neapel wird erneut von Erdbeben erschüttert. Menschen fliehen in Panik auf die Strasse. Für Reisende stellt sich die Frage: Welche Rechte gelten nun?

Die Erde rund um Neapel bebt erneut. Besonders betroffen war die Kleinstadt Pozzuoli, wo Hunderte Menschen fluchtartig ins Freie rannten, wie das «SRF» berichtet.
Das Epizentrum lag erneut in den Phlegräischen Feldern – einem potenziell gefährlichen Supervulkan. Bahnverkehr wurde zeitweise unterbrochen, Schulen schlossen vorzeitig.
Verletzte oder grössere Schäden gab es laut «Deutschlandfunk» nicht. Dennoch wächst die Sorge – auch bei Reisenden in der Region.
Erdbeben in Neapel: Was gilt rechtlich für Reisende?
Ein Erdbeben alleine rechtfertigt laut Reiserechtsexperten keinen kostenlosen Rücktritt. Solche Naturereignisse gelten grundsätzlich als «allgemeines Lebensrisiko».
Erst bei gravierenden Einschränkungen – etwa zerstörten Hotels oder gesperrten Zufahrten – können Pauschalurlauber kostenlos stornieren. Wer individuell gebucht hat, muss meist selbst für Umbuchungen oder Rückflüge sorgen.

Der auf Reiserecht spezialisierte Jurist Kay Rodegra erklärte gegenüber «Travelbook», dass Angst vor Beben alleine keine Vertragsauflösung erlaubt. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Reise durch konkrete Gefahren nicht mehr zumutbar ist.
Behörden und Veranstalter beobachten Lage
Das Auswärtige Amt empfiehlt, aktuelle Reisehinweise zu beachten und Kontakt zu Anbietern oder Hotels zu halten. Auch Konsulate helfen bei Fragen vor Ort.
In Italien selbst bleibt die Alarmstufe in der Region um die Phlegräische Felder erhöht. Evakuierungspläne werden geprüft – aber Tourismus bleibt bislang ohne Einschränkung.