DUH droht Berliner Senat wegen Verzögerung bei Dieselfahrverboten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat dem Berliner Senat vorgeworfen, die Umsetzung der gerichtlich angeordneten Dieselfahrverbote zu verzögern.

Das Wichtigste in Kürze
- Regierung der Hauptstadt rechtfertigt «wenige Wochen Verspätung».
Die Stadtverwaltung hätte den Luftreinhalteplan bis Ende März fortschreiben müssen, erklärte die DUH am Dienstag. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr erklärte: «Wir arbeiten seit Monaten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Entwurfs.»
Der Entwurf für den Plan soll «frühestens Mitte April» öffentlich ausgelegt werden, heisst es auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Verkehr. Danach können sich Verbände und Bürger vier Wochen dazu äussern. «Der Senat wird daher die vom Gericht verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich noch länger, überschreiten», kritisierte die DUH.
«Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen den Senat prüfen», erklärte DUH-Anwalt Peter Kremer. In einem solchen Verfahren kann das Gericht gegen den Senat Bussgelder verhängen.
Der Senatssprecher nannte die Fristen des Gerichts «sehr kühn». Die Verspätung betrage nur «wenige Wochen». Parallel arbeite die Verwaltung bereits an der Umsetzung der geplanten Massnahmen. Dazu gehörten beispielsweise die Nachrüstung des städtischen Fuhrparks mit Stickoxid-Katalysatoren sowie Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. «Falls die DUH uns verklagt, werden wir beweisen: Es ging wirklich nicht schneller.»
Anfang Oktober hatte das Verwaltungsgericht der Hauptstadt für elf Strassenabschnitte in der Berliner Innenstadt Fahrverbote für ältere Dieselautos angeordnet. Der ADAC geht davon aus, dass sie spätestens im Juni greifen werden. Aktuell gibt es Fahrverbote nur in Hamburg und Stuttgart. In zahlreichen anderen Städten ist die Umsetzung noch offen - beispielsweise in Bonn, Essen, Frankfurt am Main und Gelsenkirchen - oder wurde aufgeschoben wie in Köln und Mainz.