Doppel-Mörder (49) kassiert trotz Verurteilung Beamten-Geld
2019 tötete Thomas H. zwei Familienmitglieder — und kassiert weiter Beamten-Geld vom Staat. Jetzt wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht neu aufgerollt.

Das Wichtigste in Kürze
- 2019 erschlug Thomas H. (49) seine Frau (†39) und einen seiner Söhne (†10) auf Teneriffa.
- Trotzdem erhält der verurteilte Doppel-Mörder eine monatliche Pension.
- Jetzt kommt der Fall vors Bundesverwaltungsgericht.
Ein erschütterndes Ereignis, das sich an Ostern 2019 auf der Urlaubsinsel Teneriffa (ES) abspielte.
Unter dem Vorwand, darin Ostergeschenke versteckt zu haben, lockte Thomas H. (49) seine Familie in eine Höhle. Anschliessend erschlug er seine Frau (†39) und seinen älteren Sohn (†10) auf brutale Weise. Der jüngste Sohn konnte entkommen.
Brisant: Der verurteilte Doppel-Mörder erhält trotzdem eine üppige Pension. Monat für Monat werden laut der «Bild» umgerechnet mindestens 1 818 Schweizer Franken auf das Konto des Mannes überwiesen.
Juristische Feinheiten: Gerichte winken ab
Grund für die monatliche Überweisung ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis von Thomas H. Der Mörder war Beamter auf Lebenszeit bei einer Arbeitsagentur, bis er 2011 wegen eines Rückenleidens vorzeitig in den Ruhestand ging.
Nach dem Mordurteil erhob seine Arbeitgeberin eine Disziplinarklage, wie ein Gerichtssprecher berichtet. Diese hätte auf die Aberkennung des Ruhegehalts abgezielt.
Zwei Gerichte in Halle (an der Saale) und Magdeburg sahen das jedoch anders. Für die Aberkennung des Ruhegehalts sei die Verurteilung eines deutschen Gerichts nötig.
Knackpunkt: Thomas H. wurde in Spanien verurteilt und sitzt dort auch seine Haftstrafe ab.
Thomas H. unterliegt weiterhin «eingeschränkten Dienstpflichten»
Die Klage wurde jedoch auch aus anderen Gründen abgewiesen. Als Ruhestandsbeamter hat man in Deutschland trotzdem noch gewisse eingeschränkte Dienstpflichten.
Diese sehen unter anderem vor, dass sich Ruhestandsbeamten «nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen». Nach Ansicht der beiden Gerichte liege bei Thomas H. diesbezüglich kein Verstoss vor.
Der Fall soll nun am 4. September am Leipziger Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden.