Deutsches Gericht erkennt Corona nicht als Dienstunfall an
Die Klage einer Lehrerin in Bayreuth (D), dass ihre Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennt werden soll, wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht Bayreuth erkennt eine Corona-Infektion nicht als Dienstunfall an.
- Eine entsprechende Klage einer Grundschullehrerin wurde abgelehnt.
- Die Frau wollte Leistungen der Dienstunfallfürsorge erhalten.
In Bayreuth (D) hatte eine Grundschullehrerin Klage eingereicht, da ihre Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennt werden sollte. Diese Forderung wurde nun vom Verwaltungsgericht in Bayreuth abgelehnt, wie «BR24» berichtet. Ziel der Frau war es, dass sie Leistungen der Dienstunfallfürsorge erhält, welche über die gesetzliche Krankenkasse hinausgehen.
Nach eigenen Angaben habe sich die Lehrerin in der Schule infiziert. Ausserhalb ihrer Arbeit habe sie zur Zeit ihrer Infektion im Februar keinen Risikokontakte gehabt. In ihrer Schule habe es aber einen Corona-Ausbruch gegeben. Sie sei mit infizierten Schüler und einer Arbeitskollegin in Kontakt gewesen.
Die Begründung des Gerichts lautet, dass die Infektion räumlich und zeitlich nicht eingegrenzt werden könne. Wahrscheinlich wird der Anwalt der Klägerin Berufung einlegen. Am Gerichtstermin war die Lehrerin nicht anwesend, da sie unter Post-Covid leide.